Steuerrecht kann sehr kurios sein: ein deutscher Tierarzt fährt mit einem 400 PS starken Ferrari zu seinen Patienten und möchte selbigen Sportwagen als Betriebsvermögen qualifiziert wissen. Wie der Fall vom Höchstgericht beurteilt wurde, können Sie in der Entscheidungszusammenfassung von Redakteur Dr. Clemens Endfellner, LL. M., nachlesen.
Mit den erforderlichen Merkmalen einer Anzahlungsrechnung hatte sich hingegen das österreichische BFG zu befassen – mehr dazu im Artikel von Redakteur Dr. Wolfgang Berger. >>> Weiter
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