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Recht, Tipps

VKI gegen yesss! beim Obersten Gerichtshof erfolgreich: Kassieren für Papierrechnung erneut verboten

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist im Auftrag des Sozialministeriums mit Verbandsklage gegen die Klauselwerke des Mobilfunkers yesss! (mittlerweile A1) vorgegangen. Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Gesetzwidrigkeit von 10 von 11 Klauseln bestätigt. Die Klauseln sahen u.a. die Einschränkung des Anspruchs auf kostenlose Papierrechnung vor.

Das Rechnungsentgelt ist ein Lieblingsthema der Konsumentenschützer vom VKI, mit dem sie bereits des öfteren bei den Gerichten gepunktet haben. Die Frist für die Sammelaktion des VKI zur Rückforderung unerlaubt einkassierter Entgelte wird bis 31. Oktober 2014 verlängert.

Weitere Klauseln beinhalteten – neben weitgehenden Haftungsfreizeichnungen – auch weitreichende Verweise auf die „jeweils gültigen“ Tarifübersichten im Internet zu Entgelten für Zusatzdienste, heißt es in einer Aussendung.

Diese Tarifübersichten sind in ausgedruckter Form 16 Seiten stark. Ein Umstand, der nach Ansicht des OGH im Verein mit dem bloß pauschalen Querverweis auf die Internet-Startseite dazu führen kann, dass der Verbraucher von der Informationsbeschaffung abgehalten wird.

Keine pauschalen Verweise bitte

Anstoß nehme der OGH auch daran, dass dem Verbraucher mit derartigen pauschalen Verweisen auf die „jeweils gültigen“ Tarife fälschlich suggeriert werde, die – mit erheblichem Suchaufwand recherchierbaren – Tarife seien für ihn ohne Einschränkung gültig.

Als unzulässig eingestuft wurde vom OGH auch der Vorbehalt seitens yesss!, den Anschluss sofort zu deaktivieren, wenn sich ein Kunde als „Zu-wenig-Telefonierer“ (sechs Monate lang keine Umsätze) herausstellen sollte.

„Dieses Urteil ist ein klares Signal für mehr Preistransparenz im Telekom-Bereich“, so Petra Leupold, Juristin im VKI. „Es stellt sicher, dass der Kunde die Tragweite seiner Rechte und Pflichten im Voraus abschätzen können muss“.

Sammelaktion verlängert

Der VKI bietet – ebenfalls im Auftrag des Sozialministeriums – eine kostenlose Aktion zur Rückforderung von Zahlscheinentgelten an. Gesammelt werden Forderungen gegen Unternehmen unterschiedlichster Branchen, die solche Entgelte in der Vergangenheit unrechtmäßig kassierten. Wegen großer Nachfrage werde die Aktion bis 31.10.2014 verlängert.

Link: VKI

 

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