Wien. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) konnte im Jahr 2013 seinen Aktenrückstand weiter abbauen. 5.615 im Vorjahr abgeschlossene Verfahren stehen 4.970 neu angefallenen Beschwerden gegenüber. Damit sank die Zahl der offenen Fälle bis Ende 2013 von 5.268 auf 4.623.
Auch der Verfassungsgerichtshof hat seinen Aktenstapel weiter abgebaut und die Verfahrensdauer auf unter sieben Monate reduziert. Die Erfolgsaussichten einer Klage beim VfGH sind mit 8 Prozent allerdings sehr gering. Das geht aus den Tätigkeitsberichten 2013 der Höchstgerichte hervor, die Kanzleramtsminister Josef Ostermayer nun dem Nationalrat vorgelegt hat.
Sowohl der Verwaltungsgerichtshof als auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) begrüßen in ihren Berichten das seit Anfang 2014 geltende neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ob die Reform ein Erfolg sein wird, werde aber wesentlich von den neuen Verwaltungsgerichten abhängen, mahnen die VerfassungsrichterInnen.
Der Verwaltungsgerichtshof rechnet mit einer Verdoppelung seines bisherigen Aktenanfalls durch die Reform, nicht zuletzt weil er nun wieder für Asylfragen zuständig ist, berichtet die Parlamentskorrrespondenz.
VwGH hob 1.688 angefochtene Bescheide auf
Von den 5.615 angefochtenen Bescheiden, über die der Verwaltungsgerichtshof im vergangenen Jahr entschieden hat, hoben die RichterInnen 1.688 (30,06 %) auf. Grund dafür waren in erster Linie inhaltliche Einwände (1.285). In etlichen Fällen wurden aber auch Verfahrensvorschriften verletzt oder Entscheidungen von einer unzuständigen Behörde getroffen.
In 1.659 Fällen hat der VwGH die Beschwerde hingegen als unbegründet abgewiesen. Die Behandlung der weiteren Beschwerden wurde entweder abgelehnt (1.232) oder das Verfahren wegen fehlender Prozessvoraussetzungen, etwa aufgrund mangelhafter Unterlagen oder einer Zurückziehung der Beschwerde, eingestellt. 19 Mal hat der VwGH in der Sache selbst entschieden.
Die durchschnittliche Erledigungsdauer der 5.615 Bescheidbeschwerden wird im Bericht – vom Tag des Einlangens bis zum Tag der Beschlussfassung durch den Senat – mit rund 16,77 Monaten angegeben.
Beschwerdefälle betreffen häufig Sicherheitswesen
Inhaltlich gesehen betrafen die mit Abstand meisten Beschwerdefälle wieder das Sicherheitswesen (1.046). Aber auch Steuerbescheide und Bescheide aus den Bereichen Sozialversicherung, Baurecht und Arbeitsrecht wurden beim Verwaltungsgerichtshof häufig bekämpft.
In elf Fällen hat sich der Verwaltungsgerichtshof 2013 wegen Bedenken gegen einzelne Gesetze oder Verordnungen mit der Bitte um eine Normenprüfung an den Verfassungsgerichtshof gewandt. Siebenmal wurde eine Vorlage des Beschwerdefalls an den Europäischen Gerichtshof beschlossen.
Gleichzeitig ergingen im Berichtszeitraum drei Vorabentscheidungen des EuGH auf Ersuchen des Verwaltungsgerichtshofs. Diese betrafen die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, die Begründung einer „wirtschaftlichen Tätigkeit“ durch den Betrieb einer netzgeführten Photovoltaikanlage sowie die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für nicht die Piste betreffende Infrastrukturarbeiten an einem Flughafen. Der Verfassungsgerichtshof hat an den Verwaltungsgerichthof im Vorjahr 842 Beschwerden abgetreten.
Im Bericht werden auch einige ausgewählte Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs angeführt, darunter:
- die steuerliche Geltendmachung von durch einen Verkehrsunfall anfallende Aufwendungen und von Pflegeheim-Kosten für die eigenen Eltern
- die Reihung von Anträgen auf Niederlassungsbewilligung
- den Arbeitnehmerschutz von betriebsfremden Personen
- das Verbot unerbetener Anrufe zu Werbezwecken und
- das Recht auf Akteneinsicht bei abgeschlossenen Verfahren
Aktenanfall beim VwGH wird wieder deutlich steigen
Zu den mit Jahresbeginn eingeführten Verwaltungsgerichten erster Instanz hält der Verwaltungsgerichtshof fest, damit habe man das österreichische Rechtsschutzsystem den internationalen Standards angeglichen. Durch die fast vollständige Beseitigung der administrativen Instanzenzüge und die Schaffung einer reformatorischen Entscheidungsbefugnis der Verwaltungsgerichte seien das Gewicht des Rechtsschutzes zur Gerichtsbarkeit verlagert und die rechtsstaatlichen Garantien ausgebaut worden.
Gleichzeitig wurde die bisherige Sonderlösung für den Asylgerichtshof beseitigt und wieder ein Rechtszug an den Verwaltungsgerichtshof eröffnet. Damit gelte für den gesamten Bereich der hoheitlichen Verwaltung ein einheitliches Rechtsschutzsystem, zeigt sich der VwGH erfreut.
Revision nur noch bei grundsätzlicher Bedeutung
Auch die Rolle des Verwaltungsgerichtshofs habe sich durch das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit geändert, wird im Bericht festgehalten. Eine Revision gegen Entscheidungen eines Verwaltungsgerichts ist nur mehr dann zulässig, wenn darin eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen wird, etwa weil die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs abweicht, es zu dieser Frage keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs gibt oder die vorliegende Rechtsprechung uneinheitlich ist.
Mit einem Rückgang der Beschwerdefälle in den nächsten Jahren rechnet der VwGH dadurch allerdings nicht, im Gegenteil: Da der Gerichtshof nunmehr wieder für Asylrechtssachen zuständig ist sowie einige weitere bisher ausgenommene Materien in seine Kompetenz fallen, gehen die VwGH-RichterInnen von einer deutlich steigenden Beschwerdezahl – rund 10.000 pro Jahr – aus.
Allgemein macht der VwGH darauf aufmerksam, dass durch die neuen Verwaltungsgerichte die Bundesländer erstmals Anteil an der Staatsfunktion Gerichtsbarkeit erhalten haben. Einen gewissen Nachbesserungsbedarf ortet er bei den gesetzlichen Übergangsbestimmungen, die seiner Meinung nach in vielen Punkten lückenhaft sind.
Verfassungsgerichtshof: 4.468 abgeschlossene Verfahren
Auch der Verfassungsgerichtshof hat im Jahr 2013 mehr Verfahren abgeschlossen als an ihn herangetragen wurden. 4.468 erledigte Akten stehen 4.158 neu anhängig gewordenen Beschwerden gegenüber, wobei mehr als die Hälfte der neuen Fälle auch im Vorjahr wieder Asylrechtssachen waren. Die durchschnittliche Verfahrensdauer, vom Eingangsdatum bis zur Abfertigung der Entscheidung, wird mit unter sieben Monaten (208 Tage) angegeben, damit lag sie noch etwas niedriger als im vergangenen Jahr. Nicht berücksichtigt in diesem Wert sind Asylrechtssachen, sie werden in durchschnittlich 82 Tagen erledigt.
Zu den abgeschlossenen Verfahren zählen – neben 2.576 Asylverfahren –auch 118 Gesetzesprüfungsverfahren, 74 Verordnungsprüfungsverfahren, drei Staatsvertragsprüfungen, 1.647 Bescheidbeschwerden und 26 Wahlanfechtungen. 1.156 Rechtssachen waren zum Jahresende noch anhängig, davon vier Fälle aus dem Jahr 2010 und 14 aus dem Jahr 2011.
Die Erfolgsaussichten von VfGH-Beschwerden sind im Allgemeinen gering, wie der Bericht zeigt. In lediglich 340 Fällen (8 %) gab der Verfassungsgerichtshof dem Antrag des Beschwerdeführers bzw. der Beschwerdeführerin statt. Dem stehen 147 Abweisungen, 129 Zurückweisungen und 1.519 Ablehnungen gegenüber. Dazu kommen 2.333 „sonstige Erledigungen“, etwa Verfahrenseinstellungen.
VfGH hob 27 von 52 geprüften Gesetzesnormen auf
Im Rahmen der Gesetzesprüfung hob der VfGH von 52 geprüften Normen 27 zumindest teilweise auf. Dazu gehören Bestimmungen des ASVG, des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, des ORF-Gesetzes, des Eisenbahngesetzes, des Pensionsgesetzes, des Sicherheitspolizeigesetzes und des Staatsbürgerschaftsgesetzes. 25 Gesetze, u.a. das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und die Zivilprozessordnung, hielten hingegen der Prüfung stand. 40 Gesetzesprüfungsverfahren waren Ende 2013 noch anhängig, davon sechs aus dem Jahr 2012.
Wie aus dem im Bericht angeführten ausgewählten Entscheidungen hervorgeht, hat der VfGH unter anderem den Eltern- und Kinderregress im Steirischen Mindestsicherungsgesetz, die Beschränkung der Zahl von Glücksspielkonzessionen, die Einführung einer Altersgrenze für Kassenvertragsärzte, die Einreihung von Poker unter die Glücksspiele, abgefederte Eingriffe in das Pensionsrecht von ÖBB-Bediensteten und das Wahlsystem in Niederösterreich – Vorzugsstimme sticht Parteistimme – für zulässig erklärt. Auch Beschwerden gegen den Euro-Schutzschirm (ESM-Vertrag) und gegen den Fiskalpakt wurden abgewiesen.
Als verfassungswidrig wertete der VfGH demgegenüber u.a. die Einordnung von Berufsfotografen in das reglementierte Gewerbe, überschießende DNA-Untersuchungen im Zuge von polizeilichen Ermittlungen und die Vergabe einer einzigen Konzession für Pokersalons.
Weil sie nicht mehr dem gegenwärtigen Stand der Technik entsprechen, hob er zudem auch Bestimmungen der Schienenverkehrslärm- und Immissionsschutzverordnung auf. Etliche der aufgehobenen Gesetzesbestimmungen wurden mittlerweile bereits repariert bzw. stehen kurz vor der Reparatur.
VfGH will „Gesetzesbeschwerden“ so rasch wie möglich erledigen
Im allgemeinen Teil des Berichts geht der Verfassungsgerichtshof nicht nur auf das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit, sondern auch auf die neu eingeführte so genannte „Gesetzesbeschwerde“ ein. Ab 2015 werden sich nicht nur alle ordentlichen Gerichte an den Verfassungsgerichtshof wenden können, wenn sie Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer im Verfahren anzuwendenden gesetzlichen Norm haben, sondern auch die Verfahrensparteien.
Der VfGH sieht die neue Regelung als äußerst wichtigen Schritt zur weiteren Verbesserung des Rechtsschutzes in Österreich und stellt in Aussicht, der Behandlung von Parteienanträgen auf Normenkontrolle besonderes Augenmerk zu widmen, um jede unangemessene Verzögerung der betroffenen Gerichtsverfahren zu vermeiden, heißt es.
Link: Parlamentskorrespondenz