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Recht

Piratenseiten: MSP Law verschafft Verein für Antipiraterie einstweilige Verfügung gegen Provider

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Wien. Österreichs Internet-Provider müssen sogenannte Piratenseiten unverzüglich für ihre Kunden sperren – das hat das Handelsgericht Wien ihnen nun in einer einstweiligen Verfügung auferlegt. Kläger ist der Verein für Antipiraterie (VAP), in dem namhafte Rechteinhaber versammelt sind.

Konkret geklagt wurden die großen Internet-Anbieter A1, Drei, Tele2 und UPC, berichtet die Tageszeitung Der Standard. Die Internet-Provider stehen Netzsperren feindlich gegenüber. Vertreten wird der VAP von der Kanzlei MSP Law.

In dem Verfahren geht es um die angeblichen Piratenseiten „kinox.to“ und „movie4k“, sogenannte Streaming- bzw. Download-Portale. Frühere Sperr-Aufforderungen des VAP hatten die Provider nicht befolgt und es auf eine Klage ankommen lassen; sie bestehen auf einer gerichtlichen Anordnung.

Durch die jetzt ergangene einstweilige Verfügung wird noch nicht in der Sache selbst entschieden; sie ist eine gerichtliche Sofortmaßnahme zur einstweiligen Sicherung der Ansprüche des Antragstellers.

Link: MSP Law

Link: Der Standard

 

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