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Business, Recht

Deutschland hat bei Maut-Streit Freshfields an der Seite: Klage abgewiesen

Köln. Deutschland wird in einem aktuellen Maut-Streit vor Gericht von Freshfields Köln bzw. Brüssel unterstützt: EU-Recht ist dabei stark im Spiel, auch wenn es (noch) nicht um die geplante und vieldiskutierte Maut für Ausländer geht.

Das Verwaltungsgericht Köln hat nun drei Musterklagen von Speditionsunternehmen gegen die Erhöhung der deutschen Lkw-Maut von 2009 abgewiesen.

Die Erhöhung der Mautgebühren sei mit EU-Recht vereinbar, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Judick bei der Urteilsverkündung am 30.9.2014. Gegen die Urteile wurde die Berufung zugelassen.

Die internationale Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer hat die beklagte Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Güterverkehr, in dem Verfahren vertreten.

Die Begründung

Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass die deutschen Mautsätze nicht gegen die Vorgaben der europäischen Wegekostenrichtlinien verstoßen. Dem Gesetzgeber stehe ein weiter Gestaltungsspielraum bezüglich der gewählten Kalkulationsmethode zu, heißt es in einer Aussendung von Freshfields.

Auch ein Verstoß gegen das deutsche Grundgesetz könne dem Gesetzgeber nicht vorgeworfen werden. Insbesondere seien die Mautsätze nicht willkürlich festgesetzt, sondern deren Berechnung sei transparent und nachvollziehbar. Schließlich konnte das Gericht auch keine anderen Kalkulations- und Methodenfehler feststellen, so dass die Klägerinnen verpflichtet sind, die Mautgebühren seit dem 1. Januar 2009 zu zahlen, heißt es weiter.

Das Freshfields-Team umfasste Frank Montag, Thomas Wilson (beide Europarecht, Brüssel) sowie Juliane Hilf und Matthias Schleifenbaum (beide Öffentliches Wirtschaftsrecht, Köln).

Link: Freshfields

 

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