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Bildung & Uni, Business, Recht

Brennpunkt e-Vergabe: Who is Who der Vergabewelt traf sich bei ANKÖ und Wolf Theiss

Jöchlinger, Prcic, Oberzaucher, Essletzbichler ©Wolf Theiss
Jöchlinger, Prcic, Oberzaucher, Essletzbichler ©Wolf Theiss

Wien. Der öffentlichen Auftragsvergabe stehen grundlegende Änderungen bevor: Sie muss – so sieht es eine Ende März veröffentlichte EU-Richtlinie vor – bis spätestens 2018 ausschließlich elektronisch erfolgen. Bis dato allerdings werden europaweit erst fünf bis maximal zehn Prozent der Verfahren rein elektronisch abgewickelt.

Dementsprechend groß war daher der Andrang beim Wolf Theiss-Round-Up Vergaberecht unter dem Titel >Brennpunkt e-Vergabe<, das vor wenigen Tagen in Kooperation mit dem Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) im Tagungszentrum Schönbrunn stattfand: Das Who is Who der Vergabewelt war gekommen, um sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie auch die Praxis der e-Vergabe zu informieren, darunter Gerald Benesch, Geschäftsführer der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit), Manfred Kurz, Leiter Beschaffung der OÖ. Gesundheits- und Spitals AG, sowie Andreas Eder, Leiter Zentraleinkauf der Flughafen Wien AG, Bernhard Misak, IT-Chef der Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) und Stephan Nemeth von den Wiener Linien.

Die Veranstaltungsgäste erlebten dabei auch eine Premiere: Emir Prcic, IT-Chef des ANKÖ, präsentierte erstmals das e-Auktionstool in der Öffentlichkeit. Es ermögliche Unternehmen, in Echtzeit um einen öffentlichen Auftrag mitzubieten. Unterbietet ein Mitbewerber das eigene Gebot, kann man auf diese Weise sofort nachbessern.

Wie ANKÖ-Geschäftsführer Alfred Jöchlinger betont, eigne sich die e-Auktion aber nicht für alle Arten von Vergaben, da der günstigste Preis im Vordergrund steht. E-Auktionen hätten eher da ihre Berechtigung, wo es um die Beschaffung einfacherer Produkte geht. Für komplizierte Bauleistungen seien andere Verfahren vorzuziehen.

Verfahren werden einfacher

Die e-Vergabe bringt laut Sebastian Oberzaucher, Partner bei Wolf Theiss, vor allem den Vorteil der größeren Transparenz. Denn der Gesetzgeber sieht bei der elektronischen Vergabe vor, dass die Öffnung der Angebote vor Ende der Anbotsfrist schon technisch unmöglich gemacht wird. „Bei der Papierform hingegen vertraut man einfach darauf, dass niemand vorzeitig öffnet“, so Oberzaucher.

Einige Rechtsunsicherheiten gebe es zwar, etwa wenn aufgrund eines Serverausfalls ein Angebot zu spät einlangt, sagt Manfred Essletzbichler, ebenfalls Partner bei Wolf Theiss. In Summe werde die öffentliche Auftragsvergabe durch die e-Vergabe aber „einfacher und standardisierter“.

Link: ANKÖ

Link: Wolf Theiss

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