Wien. Am 1. Jänner 2015 tritt eine neue Kapitalertragsteuer (KESt) auf österreichische Zinsen, die bestimmte ausländische Anleger direkt oder über Fonds in Österreich beziehen, in Kraft.
Nun hat das Finanzministerium im Rahmen des Begutachtungsentwurfes des 2.Abgabenänderungsgesetzes 2014 Klarstellungen veröffentlicht, meldet das Beratungsunternehmen Deloitte: Insbesondere sei nun ersichtlich, wer nicht betroffen ist.
Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass nur natürliche Personen, die nicht unter das EU-Quellengesetz fallen (35% EU-Quellensteuer), von der KESt auf österreichische Zinsen betroffen sind, so Deloitte in einer Aussendung.
Daher seien Anleger aus der Schweiz und Liechtenstein ebenso ausgenommen wie ausländische juristische Personen.
Für betroffene ausländische Anleger, aber auch für Banken und Investmentfonds gebe es nun einiges zu beachten, führt das Beratungsunternehmen weiter aus.
Link: Deloitte