Wien. Die künftige mögliche Pensionslücke ist in aller Munde. Aber wie hoch wird sie tatsächlich ausfallen? Versicherungsmathematiker der Valida Vorsorge Management haben Beispiele von Angestellten durchgerechnet, die jeweils mit Jahresbeginn 2014 ins Erwerbsleben eingetreten sind und im Alter von 65 Jahren in Pension gehen werden. Ergebnis: es fehlt die Hälfte vom Aktivbezug.
Gegenüber Extrajournal.Net erklärt Valida die Rechnung: unter anderem liegen ihr angenommene 2-3%ige Gehaltssteigerungen pro Jahr zugrunde.
Konkret werden demnach die Bruttopensionen von Arbeitnehmern mit Durchschnittslöhnen bei rund 40 bis 50 Prozent des Letztbezugs liegen. Die Nettowerte sehen mit 50 bis 70 Prozent natürlich besser aus. Die Beispiele im Detail:
Beispiel 1: Ein heutiger Maturant
Ein AHS-Maturant beginnt im Alter von 20 Jahren seine Berufslaufbahn mit einem Jahresgehalt von 21.000 Euro brutto.
Nach einer Valorisierung von 2 Prozent p.a. liegt sein Letztgehalt bei rund 50.200 Euro. Die staatliche Pension von rund 26.900 Euro beträgt somit rund 53,5 Prozent des Letztgehaltes – die Pensionslücke erreicht einen Wert von 46,5 Prozent.
Beispiel 2: Ein heutiger Akademiker
Ein Akademiker beginnt seine Karriere mit 25 Jahren und bezieht ein Jahresgehalt von 25.200 Euro. Nach einem Gehaltssprung im Alter von 30 sowie einer jährlichen Valorisierung von 3 Prozent liegt sein Letztgehalt bei rund 85.200 Euro. Die staatliche Pension von rund 33.900 Euro erreicht nur einen Wert von 40 Prozent des Letztgehaltes – es entsteht also eine Pensionslücke von 60 Prozent.
Wie sich eine betriebliche Vorsorgelösung auf die Pensionen dieser beiden Musterpersonen auswirkt, berechneten die Mathematiker der Valida ebenfalls:
Wenn die beiden Arbeitnehmer von einem Pensionskassenvertrag begünstigt sind, bei dem der Arbeitgeber 2 Prozent des Bruttobezugs einzahlt, würde der Maturant daraus eine Zusatzpension von rund 2.830 Euro jährlich generieren; der Akademiker 3.430 Euro. Zahlt der Arbeitgeber 4 Prozent des Bruttobezugs in die Pensionskasse, würden sich die Werte jeweils verdoppeln.
Die Pensionslücke würde sich durch die Leistungen der Pensionskasse auf 35 Prozent (Maturant) bzw. 52 Prozent (Akademiker) verringern. Mit gleichzeitiger Zahlung von Eigenbeiträgen in der gleichen Höhe würde sich die Pensionslücke auf 24 Prozent (Maturant) bzw. 44 Prozent (Akademiker) verringern. Alle Beträge entsprechen übrigens dem heutigen Geldwert.
Die Pensionskassenperformance sowie der Prognosezins (Rechenzins) liegen in dieser Berechnung jeweils bei 3 Prozent p.a. „Durch die Zahlung von Eigenbeiträgen sowie die Übertragung der Abfertigung Neu in die Pensionskasse können Arbeitnehmer ihre betriebliche Zusatzpension stark aufwerten“, so Andreas Zakostelsky, Vorsitzender des Vorstandes der Valida Vorsorge Management.
Erhebliche Unsicherheiten
Natürlich werden Prognosen, die Jahrzehnte in die Zukunft gerichtet sind, von erheblichen Unsicherheitsfaktoren begleitet. Es stellt sich etwa die Frage, wie sich der Staatsbeitrag zu den Pensionen weiter entwickeln wird – und wie man das in die Rechnung einbezieht?
Dazu heißt es auf Anfrage von Extrajournal.Net seitens Valida: Die Berechnung basiere auf der aktuellen Gesetzeslage. Man könne davon ausgehen, dass die Gesetze in den nächsten Jahrzehnten bis zum Pensionsantritt dieser Personen noch zu Ungunsten der Pensionisten verändert werden und die ASVG-Leistung somit einen niedrigeren Wert annehmen als in dieser Berechnung, so Valida.
Weiters ist zu beachten, dass bei den Berechnungen der Fallbeispiele davon ausgegangen wurde, dass keine Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit eintritt. Während der Arbeitslosigkeit gibt es natürlich keine laufenden Arbeitgeber-Beiträge in die Pensionskasse, da es keinen Arbeitgeber gibt.
Die >ruhende Anwartschaft<, also das bisher angesparte Guthaben in der Pensionskasse, steige dann abhängig von der Performance, so Valida.
Link: Valida