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Recht, Tipps

Blaulichtsteuer bei Alarmanlagen steigt um 20 Prozent: Bis zu 218 Euro pro vergeblichem Polizeieinsatz

Michael Röhrenbacher ©FirstProtect
Michael Röhrenbacher ©FirstProtect

Wien. Die sogenannte >Alarmanlagen-Blaulichtsteuer<, konkret die Kosten für Fehlalarme nach Sicherheitsgebühren-Verordnung (SGV), wird erhöht: Sie wird bei jedem Fehlalarm eingehoben, unabhängig davon ob die Exekutive automatisch verständigt wird (durch telefonische Aufschaltung der Alarmanlage) oder die vermeintlich Betroffenen persönlich bei der Polizei anrufen.

Ein Fehlalarm, der persönlich oder durch einen privaten Sicherheitsdienst ausgelöst wird, kostet durch die Anhebung um 20 Prozent 87 statt bisher 72,67 Euro. Die Kosten können je nach Situation sogar künftig bis zu 218 Euro ausmachen.

Die irrtümliche Aktivierung einer angemeldeten Alarmanlage mit Direktverbindung zur Polizei wird nunmehr mit 131 statt bisher 109,01 Euro verrechnet.

Ist die Alarmanlage nicht angemeldet, muss der Verantwortliche sogar 218 statt bisher 181,68 Euro berappen.

Steigende Unsicherheit

Michael Röhrenbacher, Niederlassungsleiter des Sicherheitsspezialisten FirstProtect in Wien, geht davon aus dass mit der steigenden Blaulichtsteuer die Ungewissheit im Ernstfall zunimmt. Der Experte glaubt auch, dass die Gebühren in Zukunft häufiger erhöht werden, da die Anzahl der eintreffenden Alarmmeldungen für die Polizei einfach nicht mehr zu bewältigen sei.

FirstProtect würde ein solcher Trend wohl freuen: Man bietet audiovisuelle Fernüberwachung an, reagiert also sozusagen direkt auf eingehende Alarmmeldungen.

Link: FirstProtect

 

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