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Unternehmensrechtstag: Bilanzpolizei, Libro-Prozess, leidende Sachverständige und strenge Rechnungslegung

©B&C / APA-Fotoservice / Rastegar
©B&C / APA-Fotoservice / Rastegar

Wien. Zum dritten Mal fand am Montag der „Wiener Unternehmensrechtstag“ statt: Rund 200 Rechts- und Wirtschaftsexperten diskutierten unter dem Thema „Enforcement im Rechnungslegungsrecht – vom Papiertiger zum Kriminalfall?“ im Festsaal der Universität Wien die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung.

Unter der fachlichen Leitung von Univ.-Prof. Susanne Kalss und Univ.-Prof. Ulrich Torggler reichten die Vorträge von den aktuellen Rechnungslegungsvorschriften über das Bilanzstrafrecht bis zur Dividendenuntreue.

Der rege Austausch zwischen Vertretern von Institutionen, Großkanzleien, Finanzdienstleistern und Universitäten zeige, wie sehr die Grenzen zwischen Wirtschafts-, Zivil- und Strafrecht bei aktuellen Entwicklungen im Rechnungslegungsrecht verschwimmen. „Die Aussagekraft der Rechnungslegung hat eine wesentliche Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Österreich“, betont Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung.

Anforderungen steigen weiter

„Die Anforderungen an die interne Dokumentation und die Unternehmenspublizität wurden in den vergangenen Jahren erhöht. Das gilt insbesondere für die Rechnungslegung, zumal Sanktionen bei Verstößen verschärft wurden. Das stellt nicht nur die Verantwortlichen vor neue Herausforderungen, sondern erhöht auch die Nachfrage nach fachkundigen Beratern im Unternehmensrecht. Diese Nachfrage wird in den nächsten Jahren noch weiter steigen. Das große Interesse am diesjährigen Unternehmensrechtstag zeigt, dass Experten aus Wirtschaft, Rechtsberatung und Wissenschaft gemeinsam Lösungen diskutieren müssen“, so die Organisatoren Kalss (Wirtschaftsuniversität Wien) und Torggler (Universität Wien). Die Fachtagung geht auf die B&C Privatstiftung zurück, die traditionell Initiativen unterstützt, die für Rechtssicherheit in heimischen Unternehmen sorgen.

Rechnungslegungsrecht: Schutz, einheitliche Standards und Kontrolle

Zu Beginn des Unternehmensrechtstages thematisierte Univ.-Prof. Christian Nowotny (Vorstand des Instituts für Zivil- und Unternehmensrecht der WU Wien) den Schutzgesetzcharakter der Rechnungsregelungsvorschriften. Einheitliche Standards und Korrektheit, etwa bei der doppelten Buchführung oder der Erstellung sowie Prüfung der Bilanzen, sind wesentliche Grundlagen für das Funktionieren von Geschäftsbeziehungen. Dabei dienen diese aber in erster Linie der Selbstinformation und dem Eigeninteresse der Unternehmen, z. B. dem frühzeitigen Erkennen von Krisen, und nicht dem Schutz Dritter. Es gilt das Prinzip der Innenprüfung durch die dafür vorgesehenen Unternehmensorgane wie beispielsweise durch den Aufsichtsrat.

Anschließend fokussierte sich Prof. Hanno Merkt (Direktor des Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht der Universität Freiburg und Richter am Oberlandesgericht in Karlsruhe) auf den internationalen Vergleich bei der Durchsetzung der Rechnungslegungspflichten, da eine zunehmende Internationalisierung bei der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung bei Unternehmen stattfindet. Andererseits gibt es noch immer erhebliche Unterschiede der einzelnen nationalen Rechtsordnungen, z. B. in Hinsicht auf Regelungen der internen und externen Prüfung.

Ebenso verhält es sich mit den Sanktionierungen: Sowohl die Haftung der Bilanzierungsverantwortlichen als auch die Haftung der Abschlussprüfer fallen je nach Nation unterschiedlich aus – auch innerhalb der EU. Die Durchsetzung der Rechnungslegungspflicht verlagert sich vom Unternehmens-, Handels- und Gesellschaftsrecht hin zum Kapitalmarktrecht.

Ein Jahr Bilanzpolizei: Sparringpartner für börsennotierte Unternehmen

Ein erstes Resümee aus der Praxis nach einem Jahr Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR), der sogenannten >Bilanzpolizei< zog Univ.-Prof. Roman Rohatschek (stv. Leiter der OePR und Leiter des Instituts für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung der Universität Linz). Als Enforcementstelle kontrolliert die OePR aufgrund der Bestellung durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) als zuständiger Behörde die Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen. Bisher wurden 25 Unternehmen per Zufallsprinzip ausgewählt und die Überprüfung läuft bereits. Die Zahl der Prüfungsschwerpunkte ist abhängig von der Komplexität und Qualität der jeweiligen Abschlüsse. So werden die durch die FMA vorgegebenen Prüfungsschwerpunkte durch unternehmensspezifische Bereiche ergänzt.

Die FMA hat die behördliche Funktion, die OePR agiert auf privatrechtlicher Grundlage. Werden wesentliche Fehler festgestellt, werden diese an die FMA weitergeleitet, die ein Verfahren zur Fehlerveröffentlichung einleitet. Ferner kann die FMA Prüfungen an sich ziehen, wenn sie Zweifel an den Ergebnissen hat, es im Sinne des öffentlichen Interesses als notwendig erachtet wird oder sich ein Unternehmen der Überprüfung durch die OePR verweigert.

Nach einem Jahr OePR zeigen sich die Unternehmen gesprächsbereit und sehen die Prüfer als faire Sparringpartner an, so Rohatschek.

Kein Kavaliersdelikt: Bilanzstrafrecht und Dividendenuntreue

Einen Einblick in Status Quo und Reform im Bilanzstrafrecht bot Univ.-Prof. Peter Lewisch (Leiter des Instituts für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien). Strafnormen finden sich bislang verstreut in den zahlreichen Spezialgesetzen über die einzelnen Gesellschaftsformen. Im Zuge der im November anstehenden Strafrechtsreform soll diese Normenvielfalt im Strafgesetzbuch (StGB) gebündelt werden, was wegen der Unterschiede je nach Rechtsform einige Probleme erzeugt. Materiell soll der Tatbestand enger gefasst werden, während der Strafrahmen angehoben wird. Nur ein unvertretbarer, wesentlicher Verstoß gegen allgemeine Rechnungslegungsvorschriften soll strafbar sein, führte Lewisch weiter aus.

Dem brisanten Thema der Dividendenuntreue widmete sich Friedrich Rüffler (Vorstand des Instituts für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien). Er führte auf Grundlage der von ihm kritisierten Libro-Entscheidung des OGH aus, unter welchen Voraussetzungen leitende Organe einer Kapitalgesellschaft durch die Ausschüttung einer Dividende den Tatbestand der Untreue erfüllen.

Neben dem Gewinnausweis durch >geschönte< Bilanzen komme auch die mangelnde Dotierung gesellschaftsrechtlich gebotener Rücklagen in Frage. Entgegen dem OGH dürften GmbHs mit einem einzigen Gesellschafter und gleich strukturierte Aktiengesellschaften nicht unterschiedlich zu behandeln sein, weil das Gläubigerschutzregime insofern gleich ist. Viel grundsätzlicher stelle sich aber die Frage, ob der Tatbestand der Untreue überhaupt einen Zweck zum Schutze des Gläubiger hat.

Der Gerichtsgutachter als neutrales Organ

Zum Abschluss des 3. Wiener Unternehmensrechtstages lieferte Gerd Konezny (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Sachverständiger aus Wien) kritische Anmerkungen aus der Sicht eines Gerichtsgutachters. Laut Konezny würden diese häufig sozusagen im Trüben fischen, da es schwierig sei, an verbindliches Zahlen- und Datenmaterial zu gelangen. Oft seien die Betroffenen im Unternehmen selbst überfordert. Der Sachverständige verstehe sich aber immer als neutrales Organ.

Resümee: Komplexe Sanktionen – klare Begriffe notwendig

Insgesamt belegen die Vorträge, dass das Sanktionssystem der Rechnungslegungsvorschriften in den vergangenen Jahren wesentlich komplexer geworden ist, heißt es in einer Aussendung der Veranstalter. „Von einem Papiertiger kann keine Rede sein“, so die Organisatoren Kalss und Torggler.

  • In der neuen >Bilanzpolizei< sollten die betroffenen Unternehmen eine Verbesserungschance für ihre Konzernabschlüsse und damit auch für mehr Rechtssicherheit sehen.
  • Die klare Definition der Gesetzesbegriffe, wie z.B. des Kreises potentieller Täter, sei im Sinne der Betroffenen und der Gerichte bei der Reform des Bilanzstrafrechts wünschenswert.
  • Kritisch werde ebenfalls betrachtet, ob Verstöße bei bloßen internen Berichtspflichten, z.B. gegenüber dem Aufsichtsrat, in demselben Maße strafwürdig sind wie eine fehlerhafte Unternehmenspublizität nach außen.
  • In jedem Fall werden die oft zu Unrecht kritisierten Gerichtssachverständigen in Zukunft unverzichtbar bleiben, heißt es weiter.

Teilnehmer vor Ort

Gesehen wurden laut der Aussendung vor Ort u.a.: Yann-Georg Hansa (KPMG), Gerhard Schwartz (Ernst & Young), Christian Hoenig (Wolf Theiss Rechtsanwälte), Thomas Wenger (Schönherr Rechtsanwälte) sowie die Universitätsprofessoren Martin Winner (WU und Vorsitzender der österreichischen Übernahmekommission), Ewald Aschauer (Johannes Kepler Universität Linz), Eveline Artmann (Institut für Unternehmensrecht, Universität Linz) und Werner Doralt (Institut für Finanzrecht, Universität Wien).

Die Fachtagung geht auf eine Initiative der B&C Privatstiftung zurück und soll den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis zu aktuellen Fragen des Gesellschafts- und Unternehmensrechts fördern. Der vierte Unternehmensrechtstag findet am 28. September 2015 an der Wirtschaftsuniversität Wien statt.

Link: Uni Wien

 

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