Wien/Salzburg. In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) festgehalten: Das von Verbund und Salzburg AG geplante Kraftwerk Stegenwald im Bundesland Salzburg muss keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Damit wurde ein wesentlicher Hemmschuh für den Bau ganz im Sinne der Energiewirtschaft aus dem Weg geräumt.
Die beiden Energiekonzerne wurden in dem juristischen Kraftwerks-Tauziehen dabei von Niederhuber & Partner vertreten.
Vorausgegangen war ein Rechtsstreit, in welchem die Landesumweltanwaltschaft Salzburg eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Kraftwerk Stegenwald forderte, heißt es in einer Aussendung. War sie damit vor dem Umweltsenat noch erfolgreich, gab nun der Verwaltungsgerichtshof den Energiegesellschaften recht.
Entscheidende Frage war, ob das geplante Kraftwerk Stegenwald mit bereits bestehenden Kraftwerken derart in einem räumlichen Zusammenhang steht, dass es zu einer Überlagerung von negativen Umweltauswirkungen kommt. Der Gerichtshof verneinte dies – durch die innovative Konzeption des Kraftwerks Stegenwald mit seiner kurzen Stauhaltung seien keine negativen Auswirkungen zu erwarten, welche sich mit Auswirkungen von Ober- oder Unterliegerkraftwerken überlagern könnten, heißt es weiter.
Im Sinne der Energiebranche
Martin Niederhuber, am Verfahren beteiligter Rechtsanwalt von Niederhuber & Partner: „Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs wurden wichtige UVP-rechtliche Klarstellungen im Sinne der Energiewirtschaft getroffen und Unsicherheiten beseitigt, die in der Energiebranche durch die Entscheidung des Umweltsenats entstanden waren.“
Rechtlich begleitet wurde das Verfahren von einem Team der Kanzleistandorte Wien und Salzburg rund um Martin Niederhuber (Partner, Wien) sowie Paul Reichel (Partner, Salzburg).
Link: NHP