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Business, Recht

Österreichs oberste Wettbewerbshüterin veröffentlicht die neue Prüfstrategie für 2015

Anna Hammerschmidt Credit Wirtschaftsuniversität Wien
Anna Hammerschmidt ©Wirtschaftsuniversität Wien

Wien. Österreichs Wettbewerbskommission (WBK) hat unter der neuen Vorsitzenden Anna Hammerschmidt die Vorschläge für die Prüfungstätigkeit 2015 veröffentlicht. Die Wettbewerbskommission ist die Leitinstanz für die Bundeswettbewerbskommission (BWB). Die Schwerpunkte 2015 enthalten erneut den Dauerbrenner Lebensmittelhandel. Auch die Auswirkungen des neuen Energieeffizienzgesetzes – es zwingt zum Energiesparen – soll die BWB künftig beobachten. Neu im Visier sind weiters Online-Handel, Handy-Anbieter und mehr.

In den neuen „Vorschlägen der Wettbewerbskommission gem. § 16 Abs.1 WettbG an die Bundeswettbewerbsbehörde für Schwerpunkte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Kalenderjahr 2015“ finden sich mehrere Punkte.

So wird als erstes die Erarbeitung eines neuen Konzepts für Wettbewerbsmonitorings durch die BWB empfohlen, und zwar gemeinsam mit den „wesentlichen Stakeholdern in Österreich“ (Anm.d.Red.: die Wettbewerbskommission ist im Wesentlichen sozialpartnerschaftlich besetzt).

Dann wird der Lebensmitteleinzelhandel erwähnt: dieser sei in Österreich aus wettbewerbspolitischer Hinsicht ein besonders sensibler Bereich. Ein hoher Konzentrationsgrad begünstige nicht-marktkonformes Verhalten. Maßgebliche Fälle sind bereits gerichtsanhängig bzw. abgeschlossen, erinnert die WBK: „Diese Schritte sind fortzuführen, damit Wettbewerbsverzerrungen in diesem Bereich hintangehalten werden.“

Energie-Netze im Visier

Im Energiebereich hat die WBK schon öfter die Sektoren Strom und Gas der BWB zur schwerpunktmäßigen Bearbeitung und kontinuierlichen Beobachtung empfohlen, heißt es. Nun wird empfohlen, neben der leitungsgebundenen Energie insbesondere die wettbewerblichen Auswirkungen des neu in Kraft tretenden Energieeffizienzgesetzes genau zu beobachten.

Am Telekommunikationssektor ist es infolge der Zusammenschlüsse im vergangenen Jahr zu Änderungen in den Tarifstrukturen gekommen. „Diese gilt es aus wettbewerbsrechtlicher Sicht zu beleuchten“, so die WBK.

Im Online-Handel empfiehlt die Wettbewerbskommission angesichts der „stetig wachsenden Marktmacht global und netzbasiert agierender internationaler Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union“ die Prüfung der Wettbewerbsverhältnisse im Online-Handel und die Sicherstellung fairer Rahmenbedingungen für alle Akteure.

Link: BWB

 

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