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Business, Recht, Tipps

Rechtsschutzversicherungen am Prüfstand der Konsumentenschützer: Gefahren oft nicht abgedeckt

Gabi Kreindl ©Kreindl / VKI
Gabi Kreindl ©Kreindl / VKI

Wien. Die Rechtsschutzversicherung wird in Österreich immer populärer: Das erzielte Prämienaufkommen lag 2013 bei 488 Mio. Euro, um 4,2 Prozent höher als 2012. Auch heuer werden von Spezialanbietern über die Rechtsschutz-Divisionen der großen Versicherungskonzerne bis zu Automobilclubs vielerorts Angebote angepriesen, die vor allem eines versprechen: Keine Sorgen, wenn eine Klage kommt – oder notwendig ist. Recht.Extrajournal.Net wollte von den Konsumentenschützern wissen: Ist die Rechtsschutzversicherung wirklich ein Rundum-Sorglos-Paket? Nein, so Gabriele Kreindl, Expertin für Finanzdienstleistungen beim Verein für Konsumenteninformation (VKI). Im Interview schildert sie die brennendsten Probleme aus Sicht ihrer Beratungstätigkeit.

So seien einige der wichtigsten Probleme bei gängigen Polizzen entweder erst gar nicht abgedeckt – oder werden bei neuen Produkten oft ausgeschlossen, von Scheidungsstreitigkeiten bis Verlusten bei der Geldanlage. „Oft wird Verbrauchern erst im Schadensfall bewusst, dass es Ausnahmen gibt bzw. sie selbst vielleicht gerade den richtigen Baustein nicht mitversichert haben“, so Kreindl: „Für Laien sind Rechtsschutzversicherungen undurchschaubar.“ Sie empfiehlt, nicht ohne Versicherungsmakler abzuschließen.

Recht.Extrajournal.Net: Was sind die häufigsten Konsumentenprobleme, die Sie aus der Beratungspraxis bei den Rechtsschutzversicherern kennen?

Gabriele Kreindl: Die häufigsten Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Rechtsschutzversicherung sind die Ablehnung der Kostenübernahme, die Kündigung seitens des Versicherers und die Fragestellung, was ist versichert und was nicht.

Oft wird Verbrauchern erst im Schadensfall bewusst, dass es Ausnahmen vom Versicherungsschutz gibt bzw. sie selbst vielleicht gerade den richtigen Baustein nicht mitversichert haben. Für Konsumenten ist auch die Kündigungsmöglichkeit im Schadensfall eine großes Problem. Wurde ein Schaden vom Versicherer übernommen, können beide Seiten, also Versicherungsnehmer und Versicherer den Vertrag kündigen. Versicherer machen gerne davon Gebrauch, vor allem dann, wenn ein >auffälliger Schadenverlauf< zu erkennen ist, der Versicherungsnehmer also häufiger Schadensfälle abzuwickeln hat.

Erstrecken sich diese Probleme nur auf die Kfz-Rechtsschutzversicherung, oder sind auch andere Bereiche betroffen?

Kreindl: Konsumentenanfragen gibt es in allen Rechtsschutzbereichen. Häufiger abgeschlossen wird die Kfz-Rechtsschutzversicherung, weil sie auch als Bestandteil der Autoversicherung gerne in einem Paket mitangeboten wird oder über Autofahrerclubs abgeschlossen wird. Wünschen würden sich Verbraucher oft eine Rechtsschutzversicherung für Streitigkeiten bei Pauschalreisen oder Fertighäusern, bei denen es zu Gewährleistungsproblemen kommt.

Auch im Bereich Finanzdienstleistungen gibt es immer wieder Deckungsfragen. Alte Verträge haben Probleme mit Finanzdienstleistern inkludiert, in neueren Verträgen sind sie oft ausgeschlossen.

Nimmt die Anzahl an Anfragen bzw. Problemen im Zusammenhang mit Rechtsschutzversicherern bei Ihnen zu oder bleibt sie eher gleich?

Kreindl: Die Anfragen zum Thema Rechtsschutzversicherung sind eher gleichbleibend. Ein Beratungsschwerpunkt der letzten Jahre war wie auch in anderen Versicherungsbereichen die Kündigungsproblematik bei Zehn-Jahres-Verträgen. Verbraucher interessieren sich oft auch erst für eine Rechtsschutzversicherung, wenn sich der Rechtsstreit schon anbahnt. Vielen Verbrauchern ist nicht bewusst, dass es zu spät ist, sich zu versichern, wenn sich ein Rechtsstreit auch nur irgendwie abzeichnet. Zusätzlich gibt es auch noch eine Wartefrist von drei bis zwölf Monaten, bis der Versicherungsschutz überhaupt in Kraft tritt.

Gibt es Kritikpunkte oder Verbesserungsvorschläge, die der VKI im Zusammenhang mit gängigen Rechtsschutzprodukten hat? Egal ob nun Kfz-, Arbeitsrechts-, Haftpflicht- oder sonstiger Rechtsschutz?

Kreindl: Hier möchte ich auf die Grundproblematik hinweisen: Für Laien sind Rechtsschutzversicherungen undurchschaubar, eine gute Beratung vor Vertragsabschluss ist hier absolut empfehlenswert, um auch die Grenzen des Versicherungsproduktes bzw. der Versicherbarkeit zu kennen. Ein >Rundum-Sorglos-Paket< gibt es nicht, manche Bereiche wie z.B. Scheidungsstreitigkeiten oder Wohnungskauf sind generell nicht versicherbar.

Wir raten Verbrauchern grundsätzlich, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten zu lassen, weil dieser aus einer breiteren Produktpalette wählen sollte und nicht nur das Produkt eines Versicherers anbieten sollte. Zusätzlich hat er die Verpflichtung, die Gesamtsituation des Kunden zu berücksichtigen und das für den Kunden beste Produkt zu wählen.

Link: VKI

 

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