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Wien. Durch eine ab 1. Jänner 2015 geltende Novelle der Handelsstatistikverordnung wird die >Assimilationsschwelle<, unterhalb der Unternehmen von einer Anmeldung im Rahmen des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs (Intrastat) befreit sind, von 550.000 Euro auf 750.000 Euro erhöht.
Das entlastet 2.000 bisher meldepflichtige Unternehmen, so das Wirtschaftsministerium. Und durch eine Novelle der Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung, die ab sofort in Kraft tritt, werde die Erhebung statistischer Informationen auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Durch die Adaptierung der relevanten Meldeschwellen und stärkere Nutzung von verfügbaren Verwaltungsdaten sollen hier rund 2.500 Unternehmen in den Bereichen Produktion und Bau sowie 1.000 Dienstleistungs-Unternehmen entlastet werden, insgesamt also 3.500 Firmen.
„Unsere Ziel ist es, den europarechtlichen Spielraum so weit wie möglich zur Unterstützung der Unternehmen zu nützen, damit sie sich wieder mehr auf ihr eigentliches Geschäft konzentrieren und einfacher wirtschaften können“, so Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner in einer Aussendung. „Mit der jetzt fixierten Erhöhung der Meldeschwellen lösen wir ein Problem, das mehrere Betriebe im Sommer über unsere Entbürokratisierungs-Plattform eingemeldet haben.“
Link: Wirtschaftsministerium