Wien. Von „Amtsnachschau“ bis „Zustellverfügung“ – Juristendeutsch ist seit langem in Verruf geraten, heißt es beim Verlag Manz: unverständlich, nicht zeitgemäß, papierenes Amtsdeutsch, das mehr verschleiert als es erklärt. Woran liegt das? Gibt es Wege, auf denen Juristen sich besser verständlich machen können? Was ist von so mancher Kurialfloskel zu halten? Aufbauend auf die beliebte gleichnamige Rubrik der Österreichischen Juristen-Zeitung hat die Redaktion alte und neue Kolumnen in dem Buch „Sprache und Recht“ vereint.
Mit dem Erbrecht und der Vorsorge durch Angehörigenvertreung, Patientenverfügung u.a. beschäftigen sich weitere Neuerscheiungen.
Unter den weiteren Neuerscheinungen: „Rechtzeitig vorsorgen“ (Tschugguel A. / Gerstinger) behandelt u.a. Angehörigenvertretung, Vorsorgevollmacht, und Patientenverfügung: Der Ratgeber beantworte anhand von Fallbeispielen und mit praktischen Tipps alle Fragen rund um die Personenvorsorge, z.B.:
- Wie weit reicht die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger?
- Wie kann durch eine Vorsorgevollmacht eine Sachwalterschaft verhindert werden?
- Was kann in einer Patientenverfügung geregelt werden?
„Familien- und erbrechtliche Entscheidungen“, EFSlg Band 50 (Gitschthaler, Hrsg.) behandelt die Rechtssätze des Jahres 2013, erstmals unter dem Titel Familien- und erbrechtliche Entscheidungssammlung von EF-Z-Chefredakteur Edwin Gitschthaler allein herausgegeben, so der Verlag.
Link: Manz