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Business, Steuer

Wirtschaftstreuhänder-Präsident Klaus Hübner sieht großes Einsparungspotenzial bei Sozialversicherungen

Wien. Die Zusammenlegung der neun Gebiets- und sechs Betriebskrankenkassen zu einem bis drei Trägerorganisationen würde für die österreichische Wirtschaft und für die Behörden eine enorme administrative Entlastung und erhebliche Einsparungen bringen.

Das meint Klaus Hübner, Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder: „Unser Steuer- und Sozialversicherungssystem hat die Grenze der Administrierbarkeit erreicht. Vor allem der Verwaltungsaufwand im Bereich der Sozialversicherung und der Lohnsteuer ist überbordend und muss reformiert werden.“

Neben dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger existieren in Österreich derzeit 22 Sozialversicherungsträger. Zusätzlich zu neun Gebietskrankenkassen gibt es noch sechs Betriebskrankenkassen sowie weitere sieben Sozialversicherungsanstalten für gewisse Berufsgruppen oder Bereiche. „In Zeiten von knappen Budgets sollten endlich die notwendigen Reformen angegangen werden und Einsparungspotenziale genutzt werden“, so Hübner. Zusätzlich würden die Zusammenlegungen für die Wirtschaft eine ganz erhebliche Entlastung an unnötiger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit bringen.

Notwendiger Bürokratieabbau

Abgesehen von gewissen behördeninternen Doppelgleisigkeiten, müssen sich laut Hübner Unternehmer auch immer wieder mit abweichenden Rechtsansichten in derselben Rechtsfrage auseinandersetzen aus denen sich skurrile Folgewirkungen ergeben. Mitarbeiter, die zwischen mehreren Standorten wechseln, sind bei einem Bundesländerwechsel bei einem regionalen Träger abzumelden und bei dem anderen regionalen Träger wieder anzumelden. Pro Meldung muss ein Meldevorgang, eine Kontaktaufnahme mit dem Mitarbeiter, eine entsprechende EDV-unterstützte oder manuelle Ablage, eine Zuordnung von SV-Beiträgen etc. erfolgen.

Die Steuerberater treten Hübner zufolge weiterhin dafür ein, die vorhandenen Mehrfachgleisigkeiten abzubauen und die neun Gebietskrankenkassen sowie die sechs Betriebskrankenkassen zu einem bis drei Träger zusammenzulegen. Damit könnte ein einheitlich dezentral organisierter und bundesweit tätiger Sozialversicherungsträger für alle unselbständigen Erwerbstätigen eingerichtet werden.

Link: Kammer der Wirtschaftstreuhänder

 

 

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