Wien. Die EU hat eine Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit erlassen, um die unterschiedlichen Anforderungen an die Sicherheit des Betriebes von Eisenbahnen, Schienenfahrzeugen u.a. in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu harmonisieren.
Sämtliche Regelungen wurden in Österreich bereits umgesetzt: im Eisenbahngesetz und Unfalluntersuchungsgesetz. Die EU war freilich nicht zufrieden und klagte. Nun soll die Gesetzeslage angepasst werden.
Die Europäische Kommission ist nach einer Prüfung zu der Ansicht gelangt, dass Österreich mit seinen gesetzlichen Bestimmungen die Vorgaben aus der bereits 2004 erlassenen Richtlinie nicht exakt genug umgesetzt hat. Sie hat deshalb beim Gerichtshof der Europäischen Union am 20. Mai 2014 eine Klage gegen die Republik Österreich eingereicht.
Die neue Fassung
Um einen Rechtsstreit mit der Kommission zu vermeiden, hat Österreichs Bundesregierung dem Nationalrat nun eine Novelle des Eisenbahngesetzes 1957 und des Unfalluntersuchungsgesetzes mit ergänzenden Regelungen vorgelegt, um vollständige Rechtsklarheit bei der Umsetzung der Richtlinie herzustellen, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Bei den Änderungen finden sich u.a. Bestimmungen zur Zulassung von Anlagen, zur Untersuchung von Unfällen im Hinblick auf das EU-weite Bahnsystem sowie zur Behandlung von Anfragen aus dem EU-Raum.
Link: Eisenbahngesetz-Novelle