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Recht, Tipps

Strafen beim Verlinken auf illegale Websites: Müssen auch später noch Kontrollen durchgeführt werden?

©ejn
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Wien. Wer auf eine fremde Website verlinkt, muss nach aktuellen Gerichtsurteilen vorsichtig sein, warnt Rechtsschutzversicherer D.A.S. Sei es auf der Homepage oder auf Social Media-Plattformen wie Facebook – für Links auf Seiten, die strafbare Inhalte veröffentlichen, drohen Strafen. Internet-User tun also gut daran, die jeweilige Web-Präsenz zu überprüfen, bevor sie darauf verlinken.

Doch was passiert, wenn man auf eine Seite verlinkt, die zum Zeitpunkt der Link-Erstellung völlig legitim war, einige Zeit später aber unerwartet z.B. rechtsradikales Gedankengut propagiert? Haftet man auch für spätere Veränderungen? Kommt ganz darauf an, so die Experten.

Man habe beim Verlinken natürlich einen gewissen Sorgfaltsmaßstab. Dieser führe jedoch nicht so weit, dass man laufend nachträgliche Kontrollen durchführen müsste, so eine D.A.S.-Juristin: Solange der >Ur-Link< unproblematisch war, könnte man sich bei einer späteren Änderung darauf berufen. Im Streitfall könnte man technisch mit ein wenig Aufwand auch eruieren lassen, welche Version zum Postingzeitpunkt aktuell war.

Tipp der D.A.S.: Erfährt man, dass eine vormals >brave< Homepage plötzlich z.B. rechtsradikales Gedankengut verbreitet, kann man den Link – sofern zumutbar – natürlich vorsichtshalber löschen (z.B. wenn es nicht zu aufwändig ist, diesen zu finden).

Das aktuelle Urteil

Grundsätzlich gilt: In Sachen Strafbarkeit von Weblinks wird derzeit teilweise noch juristisches Neuland betreten, entsprechend schwierig ist auch für Experten die Abwägung. Kürzlich hat das Landesgericht Linz einen Internetnutzer schuldig gesprochen, da dieser im sozialen Netzwerk Google+ eine Verlinkung zu einer kreditschädigenden Webseite gesetzt hat, erinnert die D.A.S.; sie hat deswegen zu besonderer Sorgfalt beim Link-Setzen aufgefordert.

Gleichzeitig wird freilich auch erwartet, dass weitere Urteile die Prüfungspflicht deutlicher machen – sofern das Linzer Urteil überhaupt vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) Bestand hat.

Link: D.A.S.

 

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