Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen das Fitness-Center Mc Fit Österreich GmbH. Die Verbraucherschützer orten eine Benachteiligung der Kunden u.a. bei der Rückforderung von Guthaben, Zahlungsverzug oder Kündigung des Vertrages.
Nun hat das Handelsgericht Wien der Klage des VKI stattgegeben. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig.
Insgesamt wurden 12 Klauseln in den Allgemeinem Geschäftsbedingungen (AGB) vom Handelsgericht Wien untersagt, so der VKI.
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