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Recht

VKI-Verbandsklage gegen MPC-Tochter TVP: Prozess findet in Österreich statt

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt seit einem Jahr Verbandsklage gegen aus seiner Sicht gesetzwidrige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH. Diese Tochtergesellschaft der Hamburger Fonds-Emittentin MPC Münchmeyer Petersen Capital AG ist Vertragspartnerin einer Vielzahl von Anlegern in geschlossenen Immobilien- und Schiffsfonds – mit teils ganz erheblichen Verlusten.

Die Behauptung von TVP, das österreichische Gericht sei bei der VKI-Klage gar nicht zuständig, wurde in zwei Instanzen rechtskräftig abgewiesen. Nun startet der Gerichtsprozess selbst, so der VKI. 

In den Jahren ab 2002 hat die MPC Münchmeyer Petersen Austria Vertriebs GmbH (heute umbenannt in CPM Anlagen Vertriebs GmbH) über Banken und Anlageberater Unternehmensbeteiligungen an Schiffen und Immobilien als sogenannte >Geschlossene Fonds< vermittelt. Ursprünglich als relativ sicher angepriesen, stehen heute so manche Fonds „unter Wasser“ und fordern die Anleger auf, in der Vergangenheit erhaltene Ausschüttungen zur Abwendung einer Insolvenz zurückzuzahlen, heißt es.

Es werde dabei auch mit Inkassobüros, Klagen und Zwangsvollstreckung gedroht, so der VKI. Wegen aus ihrer Sicht gesetzwidriger Klauseln in den TVP-Treuhandverträgen hatten die Konsumentenschützer daraufhin geklagt.

Handelsgericht Wien ist zuständig

Die TVP bestritt die örtliche Zuständigkeit der österreichischen Gerichte, jedoch vergeblich, heißt es jetzt in einer Aussendung des VKI: Inzwischen habe das Handelsgericht Wien seine Zuständigkeit ausdrücklich festgestellt und das Oberlandesgericht Wien diese Entscheidung rechtkräftig bestätigt.

„Wir werden mit Verbandsklagen und Musterprozessen versuchen, den deutschen Gesellschaften, die für diese Fonds verantwortlich sind und die nun von den österreichischen Anlegern Rückzahlungen fordern, die Lust auf Klagen gegen österreichische Fondteilhaber zu verderben“, so VKI-Jurist Peter Kolba.

Link: VKI

 

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