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Business, Recht

Öffentliche Hand: Schwellenwerte-Verordnung für kleine Aufträge bis 2016 verlängert

Wien. Die Schwellenwerte-Verordnung wird bis Ende 2016 verlängert: Aufgrund der Verordnung können Bund, Länder und Gemeinden Aufträge im Bau-, Liefer-und Dienstleistungsbereich bis zu einem Volumen von 100.000 Euro direkt an Unternehmen vergeben. Ohne Verlängerung würde dieser Wert auf 50.000 Euro zurückfallen.

Auch der Schwellenwert für das so genannte „nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung“ bei Bauaufträgen liegt weiterhin bei einer Million Euro anstatt bei nur 300.000 Euro.

Die Verlängerung soll die laufende Entbürokratisierungs-Offensive unterstützen und vor allem die regionale Wirtschaft fördern, hofft Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner: „Die Schwellenwerte-Verordnung ermöglicht eine unbürokratische und rasche Vergabe von öffentlichen Aufträgen.“

Schneller und günstiger

Alle Beteiligten sparen sich Zeit und Geld, vor allem für Länder und Gemeinden verringere sich der Verwaltungsaufwand, heißt es. Die bisherigen Erfahrungen zeigen laut Aussendung, dass die Schwellenwerte-Verordnung im Schnitt zu einer Verkürzung der Dauer der Vergabeverfahren um zwei bis drei Monate führt, in Einzelfällen seien die Verfahren sogar um bis zu fünf Monate kürzer.

Dazu sinken die Verfahrenskosten um bis zu 75 Prozent, in komplexeren Fällen sogar um mehr als 90 Prozent, so das Ministerium.

Link: Wirtschaftsministerium

 

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