Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht

Versicherungen: Regierung sieht ab 2016 stärkere Aufsicht und mehr Risikomanagement vor

©C. Hikade / Parlament

Wien. Versicherungskunden sollen besser vor dem Risiko der Branche geschützt werden. Dieses habe zuletzt durch niedrige Zinsen zugenommen, heißt es in einer aktuellen Pressemeldung der Parlamentskorrespondenz.

Eine EU-Richtlinie mit dem Kurztitel >Solvabilität II< bzw. >Solvency II< sieht deshalb ein neues Aufsichtssystem für Versicherungen ab Jänner 2016 vor. Nach langen Jahren der Vorbereitung ist jetzt ein fast fertiger Gesetzentwurf am Tisch.

Auf 2016 bereiten sich die heimischen Versicherungen bereits seit Juli 2014 auf Basis einer Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz vor; grundsätzlich ist >Solvency II< schon seit vielen Jahren in den Hinterköpfen präsent.

Kürzlich hat die österreichische Regierung dem Nationalrat ein neues Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 samt flankierenden Änderungen in mehr als 30 weiteren Gesetzen vorgelegt. Es enthält umfassende inhaltliche Änderungen für die neue Versicherungsaufsicht.

Bessere Vorkehrungen gegen Risiken

Der Gesetzentwurf schreibt Versicherungen und Rückversicherern vor, ihr Unternehmen jeweils nach aktuellen Standards zu führen. Dazu gehören u.a. Risikomanagement, Eigenmittelbeurteilung (Solvabilität), interne Revision, und Vorsicht bei der Veranlagung von Kapital.

  • Zusätzlich zu ihren Jahresabschlüssen müssen Versicherungen künftig jährlich Auskunft über ihre Solvenz (Zahlungsfähigkeit) geben.
  • Eigenmittelbedarf und Anforderung für die Solvenz werden künftig risikoorientiert berechnet. Versicherungen und Rückversicherer müssen ihre Verpflichtungen gegenüber Kunden mit 99,5-prozentiger Wahrscheinlichkeit einlösen können.
  • Das Führungssystem (Governance) von Versicherungen und ihre Fähigkeit, Risiken zu bewältigen, wird die Finanzmarktaufsicht (FMA) mit einem standardisierten Verfahren prüfen und allenfalls Kapitalaufschläge festsetzen.

Kontrolle internationaler Unternehmensgruppen

In der Versicherungsbranche treten laut Parlamentskorrespondenz auch immer häufiger zentral organisierte, internationale Unternehmensgruppen in Erscheinung. Daher verstärkt die FMA die Gruppenaufsicht: Aufsichtskollegien werden eingerichtet, Informationsaustausch und Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden intensiviert.

Unverändert bleiben Regelungen für die Aktionärskontrolle, für Versicherungsvereine, die  Vorkehrungen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, für Rechnungslegung, Deckungsstock, Exekutionen und Insolvenzen.

Um kleine Versicherungen durch das neue Aufsichtsregime nicht übermäßig zu belasten, wird die FMA verpflichtet, bei der Aufsicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Link: Parlament

 

Weitere Meldungen:

  1. Software-Branche halbiert den Anteil der Chief Data Officer
  2. Die Management-Tipps für 2024 von der WU Executive Academy
  3. Impfstraßen-Pionierin wird WU Managerin des Jahres 2023
  4. Management Club feiert 50-jähriges Jubiläum mit langer Gästeliste