
Wien. Versicherungskunden sollen besser vor dem Risiko der Branche geschützt werden. Dieses habe zuletzt durch niedrige Zinsen zugenommen, heißt es in einer aktuellen Pressemeldung der Parlamentskorrespondenz.
Eine EU-Richtlinie mit dem Kurztitel >Solvabilität II< bzw. >Solvency II< sieht deshalb ein neues Aufsichtssystem für Versicherungen ab Jänner 2016 vor. Nach langen Jahren der Vorbereitung ist jetzt ein fast fertiger Gesetzentwurf am Tisch.
Auf 2016 bereiten sich die heimischen Versicherungen bereits seit Juli 2014 auf Basis einer Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz vor; grundsätzlich ist >Solvency II< schon seit vielen Jahren in den Hinterköpfen präsent.
Kürzlich hat die österreichische Regierung dem Nationalrat ein neues Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 samt flankierenden Änderungen in mehr als 30 weiteren Gesetzen vorgelegt. Es enthält umfassende inhaltliche Änderungen für die neue Versicherungsaufsicht.
Bessere Vorkehrungen gegen Risiken
Der Gesetzentwurf schreibt Versicherungen und Rückversicherern vor, ihr Unternehmen jeweils nach aktuellen Standards zu führen. Dazu gehören u.a. Risikomanagement, Eigenmittelbeurteilung (Solvabilität), interne Revision, und Vorsicht bei der Veranlagung von Kapital.
- Zusätzlich zu ihren Jahresabschlüssen müssen Versicherungen künftig jährlich Auskunft über ihre Solvenz (Zahlungsfähigkeit) geben.
- Eigenmittelbedarf und Anforderung für die Solvenz werden künftig risikoorientiert berechnet. Versicherungen und Rückversicherer müssen ihre Verpflichtungen gegenüber Kunden mit 99,5-prozentiger Wahrscheinlichkeit einlösen können.
- Das Führungssystem (Governance) von Versicherungen und ihre Fähigkeit, Risiken zu bewältigen, wird die Finanzmarktaufsicht (FMA) mit einem standardisierten Verfahren prüfen und allenfalls Kapitalaufschläge festsetzen.
Kontrolle internationaler Unternehmensgruppen
In der Versicherungsbranche treten laut Parlamentskorrespondenz auch immer häufiger zentral organisierte, internationale Unternehmensgruppen in Erscheinung. Daher verstärkt die FMA die Gruppenaufsicht: Aufsichtskollegien werden eingerichtet, Informationsaustausch und Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden intensiviert.
Unverändert bleiben Regelungen für die Aktionärskontrolle, für Versicherungsvereine, die Vorkehrungen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, für Rechnungslegung, Deckungsstock, Exekutionen und Insolvenzen.
Um kleine Versicherungen durch das neue Aufsichtsregime nicht übermäßig zu belasten, wird die FMA verpflichtet, bei der Aufsicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
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