Wien. Der Ministerrat hat eine Novelle zum Universitätsgesetz beschlossen: Die Universitäten haben künftig sowohl einen Frauenanteil von 50 Prozent in den leitenden Gremien einzuhalten wie auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Universitätsangestellte und Studierende in ihren leitenden Grundsätzen zu verankern.
Damit werde bezweckt, dass Universitätsangehörige mit Betreuungspflichten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige stärker sichtbar gemacht werden, heißt es.
Künftig ist für alle universitären Kollegialorgane laut Aussendung ein Frauenanteil von mindestens 50 Prozent vorgesehen. Auch bei den Wahlvorschlägen – etwa für den Senat – muss künftig mindestens die Hälfte der wählbaren Plätze mit Frauen besetzt werden. Damit wird auch eine Empfehlung des Rechnungshofes umgesetzt.
Schutz vor Plagiaten
Im Hinblick auf die Qualitätssicherung bei wissenschaftlichen Arbeiten können Universitäten in ihre Satzungen nunmehr auch zusätzliche Regelungen bezüglich abgestufter Maßnahmen bei Plagiaten oder anderem Vortäuschen von wissenschaftlichen Leistungen aufnehmen.
So können Universitäten künftig bei schwerwiegenden und vorsätzlichen Plagiaten Sanktionen ergreifen, die bei Diplom-, Bachelor- und Masterarbeiten sowie bei Dissertationen in Einzelfällen bis hin zum Studienausschluss für die Dauer von höchstens zwei Semestern reichen können. Gleichzeitig sollen den Studierenden aber auch frühzeitig Inhalte zum korrekten wissenschaftlichen Arbeiten vermittelt werden.
„Wir verbessern die bestehenden Regelungen und schaffen zusätzliche Klarheit für die Studierenden. Gleichzeitig wollen wir aber auch die Qualität in Wissenschaft und Forschung kontinuierlich verbessern“, erklärt Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner.
Harmonisierung und engere Zusammenarbeit
Die aktuelle Novelle stellt auch legistische Weichen für die künftige Zusammenarbeit von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen im Rahmen der neuen Pädagoginnenbildung, etwa durch die Möglichkeit zur Erarbeitung gemeinsamer Curricula und zur Harmonisierung studienrechtlicher Bestimmungen für gemeinsame Lehramtsstudien.
Letztlich gibt es mit der nunmehr gesetzlichen Festschreibung des Bauleitplans erstmals einen verbindlichen Rahmen für Bauvorhaben von Universitäten. Dieser Rahmen soll u.a. für mehr Planungssicherheit und eine transparentere Bauabwicklung unter Einbindung aller Beteiligter sorgen. Die Novelle zum Universitätsgesetz tritt nach Ende des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Link: Wissenschaftsministerium