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Bildung & Uni, Business, Recht, Veranstaltung

ARS: Nachhilfe für Hausverwalter zur Wohnrechtsnovelle 2015

Wien. Die lang erwartete Reform des Mietrechts blieb auch heuer aus – vor allem deshalb, weil Österreichs Parteien und Interessenvertretungen diametral entgegengesetzte Vorstellungen davon haben, was genau eine Verbesserung wäre. Nur eins wünschen sich alle: eine Vereinfachung der selbst für Experten schwer durchschaubaren Materie.

Zum Verständnis beitragen will Bildungsanbieter ARS mit Fachseminaren zum Wohnrecht, die von Ende November 2014 bis Anfang Jänner 2015 stattfinden. Sie richten sich an vor allem an Profis aus der Wirtschaft wie Hausverwaltungen und erläutern die Mitte November beschlossene >kleine< Mietrechts- und Wohnungseigentumsrechts-Reform.

Am 11. 11. 2014 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zur Änderung des Mietrechtsgesetz, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und Wohnungseigentumsgesetz 2002 beschlossen, erinnert eine Aussendung: Ab März 2015 müssen Vermieter für die Erhaltung von Thermen/Wärmebereitungsgeräten sorgen, wobei ü der Mieter die jährlichen Wartungskosten zu tragen hat.

Und die Benützungsproblematik für Zubehör zum Miethauptobjekt (Keller-/Gartenabteile, Tiefgaragenplätze) wird aufgehellt: Bei Begründung von Zubehör-Wohnungseigentum ist keine gesonderte Eintragung im B-Blatt des Grundbuchs notwendig, vorausgesetzt die Zuordnung der Objekte zur Wohnung durch Urkunden ist klar.

Link: ARS

 

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