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Business, Recht

Kartellgericht verurteilt Spar in 1. Instanz zu 3 Millionen Euro Strafe – kritisiert aber auch Wettbewerbsbehörde BWB

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Wien. Im Streit zwischen Spar und der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat das Kartellgericht eine Teilentscheidung gefällt und den Handelsriesen zu einer Strafe von drei Millionen Euro verurteilt, wegen Preisabsprachen bei Milchprodukten (nicht rechtskräftig). Dabei hielt das Gericht freilich mit Kritik an der BWB nicht hinter dem Berg. Spar-Anwalt Bernhard Kofler-Senoner (CHSH) sieht einen Teilerfolg: Man wolle Rechtssicherheit für die gesamte Branche erreichen und das Urteil entsprechend sorgfältig prüfen. Bei mehr als einem Dutzend weiterer Produktgruppen steht ein Urteil noch aus. Unterdessen wachsen die Begehrlichkeiten: Insgesamt hat das Kartellgericht in den Jahren 2013 bis 2014 laut AK Geldbußen in der Höhe von mehr als 33 Millionen Euro verhängt – die man nun umwidmen will.

Die AK fordert eine Änderung im Kartellgesetz, wie im Regierungsabkommen vorgesehen, heißt es: Strafen mögen für Verbraucherschutz aufgewendet werden. Außerdem brauche es klare gesetzliche Regelungen für eine Beweislastumkehr und für die Abschöpfung von Kartellgewinnen bei sogenannten Streuschäden (kleinen Schäden, die einzelne Konsumentinnen und Konsumenten wegen des zu hohen Aufwandes nicht einklagen), heißt es in einer Aussendung.

Für hochkonzentrierte Märkte wie Energie, Mineralöl und Lebensmittelbranche, wo wenige Anbieter den Markt beherrschen, fordere man zudem eine Beweislastumkehr: der Anbieter müsse beweisen, dass seine Preise gerechtfertigt sind.

Die aktuelle Entscheidung

Das Kartellgericht hatte Spar in einem Teilbeschluss mit einer Geldbuße in Höhe von 3 Millionen Euro wegen vertikaler Preisabsprachen zwischen 2002 bis 2012 abgestraft. Betroffen waren in diesem Verfahren die Molkereiprodukte, weitere Verfahren (sie betreffen 16 Produktgruppen) sind noch offen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Laut Medienberichten übte das Gericht Kritik an der Vorgangsweise der BWB: Insbesondere sei es entgegen den Vorwürfen der BWB nicht als mangelnde Kooperationsbereitschaft anzusehen, dass Spar einen von der BWB angebotenen Vergleich nicht habe eingehen wollen.

Spar-Anwalt Bernhard Kofler-Senoner sieht die Situation im Verfahren positiv: „Das Erstgericht hat uns in Teilbereichen rechtgegeben. Sobald uns die schriftliche Entscheidung vorliegt, werden wir diese analysieren und die weitere Vorgehensweise festlegen.“

Beschreiten des Rechtsweges als Nachteil?

Es gehe Spar in diesem Verfahren vor allem um Rechtssicherheit für die gesamte Branche und alle Marktteilnehmer, heißt es weiter: In dieser Hinsicht seien die Ausführungen des Gerichts ein wichtiger Schritt. Denn es wurde unmissverständlich darauf hingewiesen, dass durch das Beschreiten des Rechtsweges keinerlei Schlechterstellung für das betroffene Unternehmen entstehen dürfe.

Das Gericht habe ausdrücklich die absolut kooperative Haltung von Spar während des gesamten Verfahrens betont. Bemerkenswert sei die harte und ausführliche Kritik des Gerichts am Vorgehen der BWB vor und während des Verfahrens und in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit der Behörde, heißt es.

Link: BWB

Link: CHSH

Link: Spar

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