Wien. Die Regierung hat dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Pyrotechnikgesetzes 2010 vorgelegt. Damit sollen neue EU-Vorgaben umgesetzt und einige Probleme beim Vollzug der aktuellen Vorschriften behoben werden. Unter anderem soll eine verpflichtende Kennzeichnung mit einer Registriernummer nach einem einheitlichen System die Rückverfolgbarkeit pyrotechnischen Gegenständen erleichtern.
Künftig soll es zum besseren Schutz der Verbraucher und zur effizienteren Unfallvermeidung EU-weit die gleichen Anforderungen an pyrotechnische Gegenstände geben. Zudem werden im Sinne eines fairen Wettbewerbs die Grundsätze für den Warenverkehr vereinheitlicht.
Ebenfalls im Gesetz enthalten sind Bestimmungen für jene Stellen, die die Aufgabe haben, die Konformität pyrotechnischer Gegenstände zu bescheinigen, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Die neuen Vorschriften
Konkret dürfen künftig in Österreich nur noch pyrotechnische Gegenstände in Verkehr gebracht werden, die die wesentlichen Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I der EU-Pyrotechnik-Richtlinie (2013/29/EU) erfüllen und deren Konformität von einer zertifizierten Stelle bescheinigt wurde.
Zudem müssen sie eine Registriernummer, eine Typenkennzeichnung und Herstellerangaben aufweisen und mit einer Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache versehen sein.
Hersteller haben zudem die Verpflichtung, pyrotechnische Gegenstände nach ihrer Verwendungsart oder ihrem Zweck und dem Grad ihrer Gefährlichkeit einschließlich ihres Lärmpegels in Kategorien einzuteilen und die Konformitätsbewertung durchführen zu lassen. Auch für Importeure und Händler werden genaue Pflichten, etwa was den Rückruf sicherheitsgefährdender Produkte oder die Benachrichtigung der Behörde betrifft, festgelegt.
Klargestellt wird mit dem Gesetz außerdem, dass alle Arten von Blitzknallsätzen, also Knallkörper, deren Hauptwirkung in einem Knall und einem Lichtblitz bestehen, sowie funktions- und effektverändernde Manipulationen von Verbundfeuerwerken verboten sind. Zudem wird für die Behörde die Möglichkeit geschaffen, bei Bedarf auch Abschussrohre, selbstgefertigte Zündvorrichtungen und illegale Böllerschießvorrichtungen zu beschlagnahmen und in weiterer Folge für verfallen zu erklären.
Lose pyrotechnische Sätze, pyrotechnische Signalmittel und Böllerpatronen werden nachträglich den seit 2010 geltenden Pyrotechnik-Kategorien zugeordnet, nachdem dies seinerzeit verabsäumt wurde.
Link: Parlament