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Recht

Justizausschuss verabschiedet Novellen bei Strafvollzug, Völkerrecht, Urheberrecht und Gebührenerleichterungen

Parlament @ejn
Parlament @ejn

Wien. Der Strafvollzug erhält eine zentrale Steuerungsebene, auch in zahlreichen weiteren Bereichen kommt es zu Neuerungen. Durch ein vom Justizausschuss einstimmig verabschiedetes Strafvollzugsreorganisationsgesetz wird eine Generaldirektion für den Strafvollzug eingerichtet, die an die Stelle der bisherigen Vollzugsdirektion tritt.

Die neu eingerichtete Generaldirektion soll direkt in die Zentralstelle des Justizministeriums eingeordnet werden. Ziel ist es dabei, unter Verzicht auf Zwischenhierarchien eine einheitliche Steuerungsebene zu schaffen, wodurch vor allem auch die Entscheidungswege verkürzt werden sollen, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Konkret werde die neue Organisationseinheit Aufgaben wie Planung, Leitung, Koordinierung und Öffentlichkeitsarbeit übernehmen und damit ein zentraler Ansprechpartner für alle Belange des Strafvollzugs sein.

Römischer Statut realisiert

Einigkeit bestand auch über ein Bundesgesetz mit dem das Römische Statut umgesetzt wird und Bestimmungen des internationalen Völkerstrafrechts Eingang in das österreichische Strafgesetzbuch nehmen. Die neuen Tatbestände betreffen das „Verschwindenlassen“ von Personen sowie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Durch die Änderungen im StGB soll eine im internationalen Kontext bestehende Lücke geschlossen und dadurch eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die schwersten Verbrechen geschaffen werden, die die Menschheit als Ganzes berühren.

Weiters soll die justizielle Zusammenarbeit auf EU-Ebene in Strafsachen ausgedehnt und weiter verbessert werden. Eine diesbezügliche vom Ausschuss einstimmig angenommene Regierungsvorlage sieht vor, dass Schutzmaßnahmen, die in einem Strafverfahren angeordnet wurden, auch durch den Wohnsitz- und Aufenthaltsstaat der geschützten Person anzuerkennen sind.

Besondere Ermittlungsmaßnahmen wie kontrollierte Lieferung, verdeckte Ermittlung oder gemeinsame Ermittlungsgruppen sollen zudem im Rechtshilfeweg auch in Zusammenarbeit mit Drittstaaten möglich sein. Weiters enthält die Novelle eine Regelung der Zulässigkeit von Auslieferungen zur Vollstreckung von Abwesenheitsentscheidungen sowie das Recht auf Beratung mit einem Verteidiger vor Zustimmung zur Auslieferung im vereinfachten Verfahren.

Neu ist auch die Bestimmung, wonach Informationen über Verurteilungen und Tätigkeitsverbote wegen Sexualstraftaten an Kindern zur Vorlage an den potenziellen Arbeitgeber nun auch im Wege des elektronischen Austauschs aus dem Strafregister zwischen den EU-Mitgliedstaaten übermittelt werden können.

Gebührenbefreiung für Minderjährige

Gebührenerleichterungen in familienrechtlichen und in Pflegschaftsverfahren bringt eine Gerichtsgebühren-Novelle. So werden Minderjährige in Verfahren mit Bezug zum Familienrecht gänzlich von den Gebühren befreit. Bei der Bestellung eines Kinderbeistands und bei der Beauftragung der Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler wiederum sollen die ersten Zeiträume (sechs bzw. fünf Monate), in denen diese zusätzlichen Institute vom Pflegschaftsgericht herangezogen werden, nicht von der Gebühr erfasst werden.

Zweite Stoßrichtung der Novelle ist die Vereinfachung des Liegenschaftsverkehrs. Künftig wird es möglich sein, die Grundbuchseintragungsgebühr gemeinsam mit der Grunderwerbssteuer zu entrichten.

Bilanzrecht wird modifiziert

Durch ein mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen verabschiedetes Rechnungslegungs-Änderungsgesetz soll die Bilanz-Richtlinie der EU umgesetzt und damit die europäische Vergleichbarkeit von Jahres- und Konzernabschlüssen gefördert werden. International nicht übliche Posten und Bilanzierungsmethoden (bei unversteuerten Rücklagen oder der Buchwertmethode) bei der Kapitalkonsolidierung sollen dabei beseitigt werden. Neu geregelt wird auch der Ausweis latenter Steuern und eigener Aktien.

Urheberrecht und Internet

Schließlich ermöglicht eine Urheberrechtsgesetz-Novelle Bibliotheken, Museen, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke, indem sie einen größeren Bestand ihrer Werke und Exponate im Internet zur Verfügung stellen können.

Link: Parlament

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