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Recht

Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz: FMA kann künftig Geldhäuser abwickeln

Wien. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) wird Abwicklungsbehörde für insolvente Banken. Ein jetzt vom Finanzausschuss des Parlaments beschlossenes Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz vervollständigt die bestehenden Bestimmungen zur Sanierung und Restrukturierung der Geldinstitute. 

Es regelt konkret die Erstellung von Sanierungsplänen und die Befugnisse der FMA beim Ausscheiden maroder Banken aus dem Markt – möglichst ohne Belastung der SteuerzahlerInnen, so die Parlamentskorrespondenz.

Durch das Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz erhält die FMA als Abwicklungsbehörde weitreichende Befugnisse für eine verpflichtende Sanierungs- und Abwicklungsplanung bei den Banken und Instrumente zur Abwicklung von Banken. Konkret nennt die vom Ausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Team Stronach verabschiedete Vorlage dabei auch Gläubigerbeteiligung, Unternehmensveräußerung und Ausgliederung von Vermögenswerten.

Erleichterungen für Sparvereine

Ein gemeinsam mit dem Gesetz beschlossener Abänderungsantrag greift die Problematik der Sparvereine auf und bringt bis zu einer Einlagenobergrenze der Mitglieder in der Höhe von 1.500 € Ausnahmen von den Geldwäschebestimmungen.

Link: Parlament

 

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