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Business, Recht

Pech für Kläger T-Mobile: Frequenzauktionen dürfen so richtig teuer sein, sagt das Höchstgericht

Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ©ejn
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ©ejn

Wien. Mobilfunkbetreiber T-Mobile hat mit Drei (Hutchison) gegen die Handy-Frequenzauktion des Bundes und ihr stolzes Endergebnis von zwei Milliarden Euro geklagt. Drei zog bald darauf die Klage zurück. Nun erging im Fall von T-Mobile das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Demnach war die Vergabe rechtens und muss nicht wiederholt werden.

T-Mobile – im Verfahren vertreten durch die Kanzlei Lichtenberger & Partner – bleibt gelassen: CEO Andreas Bierwirth forderte heute eine rasche Umsetzung der Breitbandförderung, da „die Regierung jetzt Rechtssicherheit hat“. Infrastrukturminister Alois Stöger nimmt den Ball an genau dieser Stelle auf.

Das Höchstgericht folgte nicht der Beschwerde von T-Mobile Austria, wonach es bei der Vergabe zu schweren Verfahrensmängel gekommen sei.

Der Verwaltungsgerichtshof verweist in seiner Entscheidung darauf, dass die Versteigerung eine geeignete Methode für die Ermittlung des Werts der Frequenzen darstellt, wie auch der Gerichtshof der Europäischen Union schon ausgesprochen hat. Die Versteigerung dient dazu, die Zahlungsbereitschaft der Bieter und damit den Marktwert der Frequenzen zu bestimmen, so der VwGH: Dass dies im konkreten Fall zu höheren Frequenznutzungsentgelten führte, als die Netzbetreiber erwartet hatten, macht die Frequenzzuteilung nicht rechtswidrig.

Die Ausgestaltung der Auktion musste sich nicht an der Zielsetzung orientieren, bestehenden Mobilnetzbetreibern in jedem Fall ausreichende Frequenzzuteilungen für den Fortbestand des Unternehmens zu garantieren. Dass nach den Versteigerungsregeln auch die Möglichkeit bestand, dass ein Bieter leer ausgehen könnte, beurteilt der Verwaltungsgerichtshof daher nicht als rechtswidrig.

Die Vorgeschichte

Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hatte am 19. November 2013 das Frequenzvergabeverfahren mit der Zuteilung der Frequenzen aus den Bereichen 800, 900 und 1800 MHz abgeschlossen und den Teilnehmern an der Auktion, A1 Telekom, T-Mobile und Hutchison, die Bescheide zugestellt. T-Mobile und Hutchison haben darauf hin Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Der Verfassungsgerichtshof hat die Behandlung der Beschwerden im März 2014 abgelehnt. Hutchison hat ihre Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof im Sommer 2014 zurückgezogen. Im Dezember 2014 hat nun der VwGH gesprochen.

Somit bestehe für den weiteren Ausbau des mobilen Breitband-Internets auf LTE-Basis Rechtssicherheit, heißt es bei T-Mobile. „Wir bedauern natürlich diese Entscheidung. Jedoch haben wir schon bei Einbringung unserer Beschwerde betont, dass wir zwar mit dem Umfang der ersteigerten Frequenzen zufrieden sind, nicht jedoch mit den exorbitanten Lizenzgebühren, die aus unserer Sicht aufgrund gravierender Verfahrensmängel zustande gekommen sind“, so T-Mobile CEO Andreas Bierwirth: „Die österreichischen Frequenznutzungsentgelte sind und bleiben absoluter EU-Rekord.“

Sie betragen mehr als das Fünffache als in Deutschland und das Vierfache der Schweizer Entgelte, heißt es in einer Aussendung. „Da diese enorme Belastung die Investitionsfähigkeit der Telekom-Industrie in Österreich gefährdet haben wir uns seinerzeit trotz positiver Frequenzausstattung zur Beschwerde wegen Verfahrensmängel entschlossen“, sagte Bierwirth.

T-Mobile wurde in dem Verfahren von der Wiener Kanzlei Lichtenberger & Partner vertreten. Mit ihr hat man 2013 bereits gegen die Übernahme von Orange durch Konkurrent Hutchison geklagt.

Alle froh über Rechtssicherheit

Auch wenn der Beschwerde nicht stattgegeben wurde, gibt es mit der nunmehr ergangenen Entscheidung Rechtssicherheit für den weiteren Ausbau von LTE in Österreich. „Wir sind Realisten und haben bereits unmittelbar nach Vorliegen des Frequenzbescheids ungeachtet unserer Beschwerde mit Hochdruck an der technischen Umsetzung gearbeitet“, erklärte Bierwirth.

Bereits jetzt seien die meisten Städte Österreichs mit mobilem Breitband-Internet auf Basis des LTE-Standards im Bereich von 2600 Megahertz von T-Mobile versorgt. Der Schwerpunkt 2014 und 2015 liege in der Nutzung der vor allem für ländliche Regionen und zur Indoor-Versorgung besonders geeigneten 800-MHz-Frequenz. Diese Frequenz könne seit Jahresbeginn genutzt werden, während das 900- und zusätzliche 1800-MHz-Band erst ab 2016 bzw. 2018 und 2020 zur Verfügung steht. T-Mobile hat bei der Auktion Spektrum in den Bereichen 800, 900 und 1800 Megahertz erworben und dafür 654 Millionen Euro bezahlt.

„Nachdem mit dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs die Regierung Rechtssicherheit hat, erwarten wir eine rasche Umsetzung der Breitbandförderung“, erklärte Bierwirth.

Freude im Ministerium

Erfreut zeigte sich Infrastrukturminister Alois Stöger am Donnerstag über den Spruch des VwGH: Damit sei klar, dass ab 2015 eine Milliarde Euro in den Breitbandausbau investiert werden kann. „Das bmvit hat schon bisher intensiv an den Grundlagen für die geplante Ausschreibung gearbeitet. Nun ist Rechtssicherheit hergestellt, und damit ist klar, dass wir 2015 starten können“, so Stöger. Der Minister bedankte sich außerdem bei der Telekom-Control-Kommission und der Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH für die „professionelle Durchführung der Ausschreibung“.

In einem nächsten Schritt werde das bmvit die konkreten Maßnahmen für den Breitbandausbau mit den Stakeholdern besprechen. Ziel sei eine Ausschreibung im Frühjahr 2015. Bereits kommendes Jahr vergebe das bmvit Fördermittel in der Höhe von 300 Millionen Euro. „Mit der heutigen Entscheidung ist ein riesiger Schritt in Sachen Breitbandanbindung für alle Österreicherinnen und Österreicher getan“, so Stöger. Ziel sei es, bis 2020 alle Bürgerinnen und Bürger mit ultraschnellem Internet (100 Mbit/Sekunde) zu versorgen.

Link: T-Mobile

Link: VwGH

 

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