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Business, Recht

Im Bundesdienst nähern sich Frauen-Gehälter denen der Männer an, auf EU-Ebene herrscht Stillstand

Wien. Gleiche Bezahlung für beide Geschlechter? Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek ortet im Bundesdienst Fortschritte beim Frauenanteil in Führungspositionen; auch die Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen ging in den letzten beiden Jahren weiter zurück, heißt es. Eine völlige Gleichstellung ist aber noch nicht erreicht, was die Ministerin unlängst vor dem Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrates unter anderem darauf zurückführte, dass es unter den älteren Beamten überproportional viele Männer gibt und Top-Führungspositionen nur in größeren Abständen besetzt werden. Und was die Privatwirtschaft betrifft, gehe es oft noch um die Basics: etwa Stellenausschreibungen, die durch Nicht-Geschlechtsneutralität dem Gesetz widersprechen.

Heinisch-Hosek hob laut Parlamentskorrespondenz unter anderem hervor, dass beim Bund seit dem Jahr 2011 um 3,1 Prozent mehr Frauen in Top-Führungspositionen gekommen sind und ihr Anteil bei mittlerweile 26,3 Prozent liegt. Insgesamt sind 41,2 Prozent der Bundesbediensteten weiblich.

Die Schere schließt sich

Auch die Einkommensunterschiede seien kleiner geworden. Als Hauptgründe dafür, dass Männer auch im Bundesdienst noch um 12,8 Prozent mehr verdienen als Frauen, nannte sie das Senioritätsprinzip, den höheren Männeranteil in den Führungsebenen und die Tatsache, dass mehrheitlich Männer Überstunden machen und Zuschläge erhalten. Auch das im Vergleich zur Privatwirtschaft hohe Pensionsantrittsalter mache sich bemerkbar.

EU mit Nachholbedarf

Sozialminister Rudolf Hundstorfer informierte ebenfalls im Gleichbehandlungsausschuss die Abgeordneten darüber, dass auf EU-Ebene bei der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Frauenquote in Aufsichtsratsgremien börsennotierter Unternehmen noch keine Einigung in Sicht ist – trotz einer Entschärfung des Entwurfs.

Auch die Verhandlungen über die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes außerhalb der Arbeitswelt, etwa beim Zugang zu Wohnraum und zu Dienstleistungen, stocken.

Arbeit für den Gleichbehandlungsausschuss

Wie Staatssekretärin Sonja Steßl in weiterer Folge ausführte, waren die häufigsten Genderthemen, mit denen sich die Gleichbehandlungsanwaltschaft im vergangenen Jahr beschäftigte, nicht-geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen, sexuelle Belästigungen, die Festsetzung des Entgelts, und die Nichtbegründung eines Arbeitsverhältnisses.

Von den rund 2.800 Anfragen und Beratungen fielen 79 Prozent auf Frauen und 21 Prozent auf Männer. Wegen einer Diskriminierung aufgrund des Alters, der Weltanschauung, der sexuellen Orientierung, der Religion und der ethnischen Zugehörigkeit wandten sich 1.101 Personen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft, davon 54% Frauen und 46% Männer, wobei die meisten Fälle (208) die ethnische Zugehörigkeit betrafen. Derzeit sind laut Steßl 30 MitarbeiterInnen bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft beschäftigt.

Link: Parlament

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