15. Dezember 2014 Business, Recht, Steuer, Werbung Warm durch den Winter: Vermieter schon ab 1.1.2015 für Gastherme zuständig Es ist fix: Die Wohnrechtsnovelle 2015 und damit die Pflicht des Vermieters, eine kaputte Therme auf seine Kosten zu reparieren bzw. zu ersetzen, tritt am Neujahrstag in Kraft. Was die Novelle sonst noch im Detail regelt, lesen Sie hier. [mehr] (Werbung) Weitere Meldungen:AmCham Österreich startet Initiative für Female LeadershipIfM-Forum behandelte ESG, AI und GenerationenwechselRatgeber: Mit Kreativität bei Verhandlungen punktenTagung: Dos and Don’ts bei Management-Verträgen