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Recht

Werbung an Schulen: VKI und Raiffeisen NÖ-Wien rauchen die Friedenspfeife

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien begraben das Kriegsbeil: Raiffeisen verzichte künftig auf „aggressive“ Jugendkonto-Werbung und Datensammlung an Wiener Schulen, dafür ziehe der VKI seine Klage zurück, heißt es bei den Konsumentenschützern.

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Raiffeisenbank NÖ-Wien auf Unterlassung von in seinen Augen aggressiver Schulwerbung, heißt es in einer Aussendung: Das Unternehmen warb im Rahmen des Unterrichts an Wiener Schulen für sein Jugendkonto und sammelte Daten minderjähriger Schüler. Raiffeisen verpflichtete sich nun dazu, diese Geschäftspraktik zu stoppen, so der VKI: Das Verfahren sei durch Unterlassungsvergleich rechtswirksam beendet.

Der Stein des Anstoßes

„Sponsoringvereinbarungen“ im Wert von 2.000 Euro pro Jahr ermöglichten der Raiffeisenbank NÖ-Wien einen umfassenden Marketingauftritt an Wiener Schulen. Nicht nur das Anbringen von Plakaten im Schulgebäude und bei Veranstaltungen war abgedeckt. Auch Werbeauftritte im Umfang von bis zu zehn Unterrichtsstunden waren im Preis inkludiert.

Demnach warben Bankmitarbeiter in verschiedenen Unterstufenklassen für das Raiffeisen-Juniorkonto. Dabei wurden die 10- bis 14-Jährigen aufgefordert, gemeinsam mit ihren Eltern die nächstgelegene Bankfiliale aufzusuchen, um sich ihren persönlichen Burton-Rucksack und ihre „Junior-Card“ zu holen. Als Voraussetzung für dieses Geschenk sollten die Schüler der Verwendung ihrer Daten für Marketingzwecke zustimmen.

Der VKI sah darin eine aggressive Geschäftspraktik und klagte nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG). Im Verfahren wurde ein Unterlassungsvergleich geschlossen. „Wenn die für Bildung vorgesehene Unterrichtszeit für Werbezwecke missbraucht wird, ist ganz klar eine Grenze überschritten“, meint VKI-Juristin Ulrike Docekal.

Noch dazu zeige die Sponsoringvereinbarung, dass solche Werbeaktivitäten für die Schulen keineswegs ein gutes Geschäft darstellen, heißt es in der Aussendung des VKI wörtlich (Anm. d. Red.: Der Verein hat selbst Erfahrung im Sponsoring, gibt er doch u.a. Broschüren gemeinsam mit dem Versicherungsverband heraus.).

Link: VKI-Rechtsportal

 

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