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Recht, Veranstaltung

Industrie-Emissionsrichtlinie: Die Erfahrungswerte aus Sicht von Niederhuber & Partner

Wien. Mit der Industrie-Emissionsrichtlinie wurden mehrere für die Industrie wesentlichen Richtlinien (etwa IPPC-, GFA-und Verbrennungs-RL) in einem neuen Rechtsakt zusammengefasst. Maßgebliche Änderungen betrafen dabei insbesondere die IPPC-Bestimmungen. Die Richtlinie wurde Mitte 2013 in nationales Recht umgesetzt. Zwei Juristen von Niederhuber & Partner referieren nun bei ARS über die Erfahrungswerte.

Angestrebt werde ein Überblick über die Neuerungen, wobei der Schwerpunkt auf jenen Bereichen liege, die neue Verpflichtungen für die Betreiber von IPPC-Anlagen vorsehen, so der Anbieter.

Deutliche Verschärfungen finden sich demnach insbesondere bei den Bestimmungen über die Anpassung an den Stand der Technik, den unionsweit geltenden Grenzwerten und bei der Überwachung der Anlagen durch die Behörden. Die Vortragenden sind MMag. David Suchanek und Mag. Benjamin Schlatter, Bakk.techn. (beide Juristen der Kanzlei Niederhuber & Partner).

Link: ARS

 

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