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Finanzministerium lässt Schweiz Austro-Vermögen enttarnen: Was Steuerpflichtige laut BDO tun sollen

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Wien/Zürich. Das Finanzministerium hat eine offizielle Gruppenanfrage an die Schweiz gestellt: Ziel ist die Aufdeckung abgezogener Vermögenswerte österreichischer Steuerpflichtiger. Das Recht hat Österreich durch das neue Steuerabkommen mit der Eidgenossenschaft. Das Beratungsunternehmen BDO Austria analysiert in einer Aussendung die möglichen Ergebnisse.

Steuerflüchtigen, die unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt hatten, wurde seinerzeit ein Weg in die Legalität angeboten, heißt es in einer Aussendung von BDO. Obwohl viele dieses Abkommen in Anspruch genommen haben und der österreichischen Finanzkasse inklusive der Selbstanzeigen vermutlich über eine Milliarde Euro Mehreinnahmen gebracht haben, besteht der Verdacht, dass es auch viele sogenannte „Abschleicher“ gegeben hat, heißt es weiter.

Finanzminister Hans Jörg Schelling hat nun in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage vom 23. Dezember 2014 mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Finanzen am 19. Dezember 2014 eine Gruppenanfrage an die Schweiz übermittelt hat. Die Anfrage erfolgte aufgrund der Erkenntnisse des mit der Schweiz abgeschlossenen Steuerabkommens: Die schweizerischen Behörden mussten ja die zehn wichtigsten Destinationsländer, in welche in der Zeit zwischen der Unterzeichnung des Steuerabkommen am 13. April 2012 und dessen Inkrafttreten am 1. Jänner 2013 von Österreichern Gelder transferiert wurden, den österreichischen Behörden melden.

Was die Anfrage bewirkt

Mit dieser Gruppenanfrage soll nun jedenfalls die Identität jener Steuerpflichtigen in Erfahrung gebracht werden, welche ihr Vermögen vor dem 1. Jänner 2013 nach Österreich stillschweigend transferiert haben. Ob auch die Daten von Personen betroffen sind, welche ihr Vermögen in andere Länder überwiesen haben, geht aus der Anfragebeantwortung nicht hervor, es ist jedoch davon auszugehen, so BDO.

Die eidgenössische Steuerverwaltung prüft derzeit das Ersuchen, dessen genauer Text nicht veröffentlicht wurde. Welche Zeiträume konkret angefragt wurden, sei somit nicht bekannt, so BDO. Für welchen Zeitraum die eidgenössische Steuerverwaltung letztendlich Informationen an Österreich übermitteln wird, bleibe daher abzuwarten – insbesondere da es auch in der Schweiz verschiedene Meinungen gibt, wie die diversen Abkommen auszulegen sind, führt das Beratungsunternehmen aus.

Auch wenn seitens der Schweiz erst Sachverhalte ab dem 1. Februar 2013 bekanntgegeben werden, bestehe das Problem der faktischen Rückwirkung: aus den übermittelten Informationen könnte sich ableiten lassen, dass auch frühere Zeiträume betroffen sind.

Solange seitens der österreichischen Finanzverwaltung noch keine Verfolgungshandlungen gesetzt wurden, noch keine Tatentdeckung vorliegt und hinsichtlich desselben Abgabenanspruchs bislang keine Selbstanzeige eingebracht wurde, kann eine strafbefreiende Selbstanzeige erstattet werden, erinnert BDO-Experte Josef Schima.

Link: BDO Austria

 

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