Salzburg/Wien. Handelsriese Spar wehrt sich gegen die Kartellstrafe, die er vor kurzem ausgefasst hat: Nach eingehender Prüfung des erstinstanzlichen, nicht rechtskräftigen Beschlusses des Kartellgerichts, der am 26. November 2014 verkündet wurde, habe man entschieden, dagegen fristgerecht Rekurs zu erheben. Spar wird im Streit mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) von Wirtschaftskanzlei CHSH vertreten.
Der Rekurs sei notwendig, da der Beschluss aus Sicht von Spar in mehrfacher Hinsicht mit Mängeln belastet und nicht nachvollziehbar sei, heißt es in einer Aussendung des Unternehmens.
„Rechtssicherheit als Ziel“
Auch wenn das Erstgericht Spar in Teilbereichen rechtgegeben habe, biete der erstinstanzliche Beschluss keine genügend klare Rechtssicherheit für die betriebliche Praxis. Mit dem Rekurs strebe man Rechtssicherheit für das eigene Unternehmen und alle Marktteilnehmer an, heißt es weiter.
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