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Bildung & Uni, Business, Recht, Steuer

Neues SteuerSparbuch 2014/15 im Linde Verlag: Tipps und Online-Hilfe für die Steuerpflichtigen

Eduard Müller ©Hinterramskogler / Linde
Eduard Müller ©Hinterramskogler / Linde

Wien. Der Linde Verlag hat das neue „SteuerSparBuch 2014/15“ vorgestellt: Autor Eduard Müller, Geschäftsführer des Linde Verlags und bis 2013 stv. Sektionschef im Finanzministerium, schildert die wichtigsten Neuerungen für Private, Unternehmer und Freiberufler. Die Information wird dabei stark durch Online-Tools unterstützt, um die Steuererklärung gleich selbst im Web erledigen zu können. Gleichzeitig wirft die nächste Steuerreform ihre Schatten voraus – Steuerinfos werden für die Österreicher also ein wichtiges Thema bleiben.

Neu ist derzeit schon: Als Aus- und Fortbildungskosten sind nun auch Seminare für Sozial- und Methodenkompetenz abzugsfähig (zB Coaching-Ausbildung für Lehrer), schildert Müller. Familienheimfahrten stellen bereits bei mindestens 80 km Entfernung und mehr als einer Stunde Fahrtzeit Werbungskosten dar.

Auch die auswärtige Berufsausbildung von Kindern im Ausland wird jetzt generell anerkannt, weil angesichts des Umstandes der damit verbundenen interkulturellen Bildung von außergewöhnlichen Umständen ausgegangen werde.

Hilfe beim Pendlerrechner

Der bei seiner Einführung umstrittene Online-Pendlerrechner des Finanzministeriums wurde nachjustiert: Wenn der Arbeitgeber das Pendlerpauschale nicht oder nicht in der richtigen Höhe berücksichtigt hat, kann man es noch bei der Arbeitnehmerveranlagung nachholen, erklärt Müller. Weitere Neuerungen für Private sind:

  • Die Steuerbegünstigungen für Golden Handshakes werden auf das 9-fache der Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung begrenzt.
  • Die Familienbeihilfe wurde erhöht und wird seit September 2014 monatlich ausbezahlt.
  • Lohnzahlungen, wie zB Provisionen von dritter Seite, werden ab 2015 dem Lohnsteuerabzug unterzogen.
  • Bei Schwarzlöhnen wird die Lohnsteuer aufgeschlagen (Annahme einer Nettolohnvereinbarung), wenn der Arbeitnehmer an der Steuerhinterziehung mitwirkt.

Wichtige Neuerungen für Unternehmer und Freiberufler

Die Verlustverrechnungs- und Vortragsgrenze von 75% entfällt ab dem Veranlagungsjahr 2014. Und für die neugegründete GmbH wurde die
Mindestkörperschaftsteuer neu geregelt. Ebenfalls neu geregelt wurde auch die Grunderwerbsteuer mit nunmehr speziellen Begünstigungen für nahe Angehörige. Die Gesellschaftssteuer wird mit 1.1. 2016 abgeschafft. Auch wurde die Wertschwelle für Kleinbetragsrechnungen von 150 € auf 400 € angehoben, was entsprechende Vereinfachungen bringt.

Hohe Managergehälter ab 500.000 Euro und hohe freiwillige Abfertigungen können dagegen nicht mehr als Betriebsausgaben abgezogen werden; der Verfassungsgerichtshof hat die entsprechende Grenze nun bestätigt.

Wichtige Werbungskosten

Werbungskosten sind alle beruflich veranlassten Aufwendungen. Dazu gehören etwa:

  • Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung: Wenn Wohnort und Arbeitsort mindestens 80 km bzw 1 Stunde entfernt und der Partner am Wohnort berufstätig ist oder sonstige Gründe gegen Übersiedlung sprechen. Absetzbar sind Kosten für Wohnung am Arbeitsort und Kosten für wöchentliche Familienheimfahrten, max. aber 306 € pro Monat.
  • Ausbildung, Fortbildung, Umschulung: Sprachkurse, IT-Kurse, kaufmännische Kurse, Meisterprüfung, Studium; absetzbar sind Kursgebühren, Fahrtkosten, Kursmaterialien
  • Computer und Zubehör als Arbeitsmittel
  • Reisekosten/Fahrtkosten, wenn der Arbeitgeber nicht alles ersetzt (zB Differenz auf das amtliche Km-Geld von 0,42 €)

Wichtig – und häufig vergessen – werden Freibeträge, mahnt Müller. So sei zu beachten:

  • Kirchenbeitrag bis 400 € jährlich
  • Spenden bis 10% des Einkommens
  • Errichtung von Wohnraum wie zB 8-jährig gebundene Beiträge an Wohnbaugesellschaften
  • Kinderfreibetrag
  • Krankheits- und Pflegekosten insbesondere bei Behinderung (kein Selbstbehalt)
  • Aus- und Fortbildungskosten
  • Arbeitsmittel, wie zB Computer
  • Negativsteuer für Bezieher kleiner Einkommen
©Linde
©Linde

Der Linde Verlag setzt dabei auch stark auf seine Online-Angebote: So gibt es als Tool zum Buch das SteuerSparProgramm inklusive Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, persönlicher Steuerberechnung und -erklärung und direkter Hilfe aus dem Buch, um die Steuererklärung online zu erledigen. Eine neue App für die Arbeitnehmerveranlagung 2014/15 folge in Kürze.

Die Steuerreform

Für die Autoren des SteuerSparBuchs gibt es bald wieder Arbeit: Aktuell wird von der Regierung bekanntlich Anlauf zur nächsten Steuerreform genommen. Viele Gedanken darum müssen sich die Steuerpflichtigen derzeit nicht machen, jedenfalls wenn es um zurückliegende Steuerjahre geht, denn grundsätzlich sind rückwirkende Steueränderungen nicht zulässig. Freilich gab es in der Vergangenheit bereits Beispiele für Änderungen, die sich auch auf vergangene Perioden ausgewirkt haben, sagt Müller. „Was derzeit in der öffentlichen Diskussion ist, hat aber nicht diesen Charakter.“

Link: Linde Verlag

 

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