
Wien. Am 1. Jänner 2015 ist die Wohnrechtsnovelle 2015 in Kraft getreten: Damit soll eindeutig geklärt werden, wer nun in der Mietwohnung für die Reparatur einer kaputten Therme zuständig ist. Nach wie vor besteht jedoch ein Interpretationsspielraum und warten Detailfragen auf eine Lösung, heißt es beim Verlag Manz, dessen Fachzeitschrift immolex 1/2015 sich diesen Fragen widmet.
Durch die Wohnrechtsnovelle erfolgte auch eine Klarstellung im Bereich des Wohnungseigentumsrechts. Aber auch hier – bei der „Sanierung“ von nicht im Grundbuch eingetragenen Zubehörsobjekten – bleiben Rechtsfragen offen, so der Verlag. Das Schwerpunktheft der immolex widmet sich dieser Gesetzesnovelle und behandle Themen wie:
- „Wärmebereitungsgerät“ – was ist darunter zu verstehen und wann gilt dieses als „mitvermietet“?
- Was gilt bei Geräten, die nicht mehr repariert werden können, sondern erneuert werden müssen?
- Wie sind Reparaturarbeiten von Wartungsarbeiten abzugrenzen und wer ist dafür zuständig?
- Was ist mit jenen Zubehörsobjekten im Wohnungseigentum, bei denen der Makel der mangelnden Eintragung im Grundbuch nicht automatisch saniert wird – liegt etwa Verfassungswidrigkeit vor?
Link: Manz