Wien. Im Streit um Wiens neue Straßenbahnen setzt sich der kanadische Hersteller Bombardier vor dem Landesverwaltungsgericht Wien durch, beraten vom Vergaberechtsteam der Anwaltssozietät Wolf Theiss. Dabei ging es um die Vergabe von 156 neuen Straßenbahngarnituren im Wert von 562 Millionen Euro.
Ein Mitbewerber hatte Bedenken über die Barrierefreiheit des Siegermodells angemeldet; vor Gericht konnte jedoch „nachvollziehbar“ bewiesen werden, dass die Ausschreibungskriterien des „Flexity“-Modells von Bombardier eingehalten worden sind, heißt es in einer Aussendung von Wolf Theiss. Dabei ging es u.a. um Einstiegshöhe in die Straßenbahnwaggons, Rollstellplätze, Rollstuhlwendekreise, Fenstergestaltung, Radsatzlasten und Bodenfreiheit. Dagegen sei nun kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig.
Ganz ausgestanden ist das Thema für Bombardier freilich nicht, auch wenn die Auftragsvergabe fix sein dürfte: Die Volksanwaltschaft wird ein Prüfverfahren zur Frage der Barrierefreiheit einleiten, kündigte SPÖ-Volksanwalt Günther Kräuter am Montag an. Grundsätzlich wolle er sichergestellt wissen, dass sowohl internationale als auch nationale Standards bzw. Normen in Sachen Barrierefreiheit eingehalten werden. Einen Bezug zur Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts habe die Prüfung nicht, so Kräuter.
Das Team
Das Vergaberechtsteam von Wolf Theiss leitete Partner Manfred Essletzbichler mit der Unterstützung von Senior Associate Philipp Marboe und den Associates Nina Lassner und Yvonne Herwich.
Die „Flexity“-Züge werden zwischen 2018 und 2026 ausgeliefert und ersetzen die alten Type-E2-Hochfluggarnituren; sie sind 34 Meter lang und bieten Platz für 211 Fahrgäste – gefertigt werden sie im Bombardier-Werk in Wien-Donaustadt.
Link: Wolf Theiss