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Recht

Parlament diskutiert Aus für Amtsgeheimnis. Opposition sieht aber noch viele offene Fragen.

Parlament @ejn
Parlament @ejn

Wien. Im Verfassungsausschuss des Nationalrats wurde heftig über den Regierungsentwurf zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses diskutiert. Im Konkreten will die Regierung mit dem vorliegenden Verfassungsgesetz alle Behörden verpflichten, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen.

Gleichzeitig soll den BürgerInnen ein weitreichendes Auskunftsrecht eingeräumt werden. Damit soll staatliches Handeln transparenter werden.

Allerdings sind in beiden Fällen zahlreiche Einschränkungen vorgesehen, so sei etwa das Grundrecht auf Datenschutz jedenfalls zu beachten. Auch wenn die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit durch Veröffentlichungen oder Auskunftserteilungen gefährdet würde, wenn dies zur Wahrung von wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Gebietskörperschaften geboten ist oder wenn es zwingende außenpolitische Gründe erfordern, soll weiter Geheimhaltungspflicht gelten.

Ebenso bliebe der Öffentlichkeit der Zugang zu Dokumenten, die der Vorbereitung einer Entscheidung dienen, laut Regierungsentwurf verwehrt. Gelten sollen die neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben sowohl für die Ministerien und die Landesverwaltungen als auch für das Parlament, die Gerichte sowie weitere Organe des Bundes und der Länder.

Außerdem werden – in eingeschränkter Form – auch Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, miteinbezogen. Sie müssen dem Entwurf zufolge allerdings nur insoweit Informationen veröffentlichen bzw. Informationszugang gewährleisten, als dadurch nicht ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährdet wird.

Opposition: Zustimmung mit Einschränkungen

Gegen das grundsätzliche Aus für die Amtsverschwiegenheit gibt es von der Opposition keine Einwände, nun soll auf Ebene der Verfassungssprecher weiterverhandelt werden. FPÖ, Neos und Grüne äußern aber unter anderem die Befürchtung, dass die vorgesehenen Verfassungsbestimmungen durch einfache Bundes- und Landesgesetze wieder ausgehebelt werden können.

Zudem drängten die Abgeordneten Nikolaus Scherak (Neos) und Albert Steinhauser (Grüne) auf die Einrichtung eines Informationsbeauftragten. Die FPÖ mahnte auch Vorkehrungen gegen einen möglichen Missbrauch der neuen Informationsfreiheit ein. Offen ist ebenfalls, ob für Anfragen der BürgerInnen Gebühren erhoben werden sollen.

Die von der Regierung vorgeschlagene Änderung der Bundesverfassung kann nur mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden, die Koalitionsparteien benötigen also entweder die Zustimmung der FPÖ oder der Grünen.

Link: Parlament

 

 

 

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