©ejn
Wien. Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat das Kartellgericht am 19. Dezember 2014 Geldbußen in der Höhe von knapp 17,5 Millionen Euro gegen 30 Unternehmen wegen Absprachen in der Speditionsbranche verhängt. Die Unternehmen gründeten ein eigenes Gremium: die sogenannte >Speditions-Sammelladungs-Konferenz (SSK)<. Innerhalb der SSK wurden in den Jahren 2002 bis 2007 die Preise für Leistungen im Sammelladungsverkehr zwischen den Unternehmen abgestimmt, was in der Folge neben den Wettbewerbshütern sowohl den OGH wie den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigte. Nun sind die Beschlüsse des Kartellgerichts rechtskräftig; die BWG hat jetzt einen detaillierten Bericht zu der Entscheidung veröffentlicht.
Die einzelnen Geldbußen bewegen sich dabei in einer Bandbreite von 2.500 bis 7 Millionen Euro, je nach Schweregrad des Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln.
Wesentlich waren die Hinweise eines Kronzeugen, der mit der BWB kooperierte, heißt es in einer Aussendung: Gegen diesen wurde keine Geldbuße, sondern lediglich die Feststellung der Zuwiderhandlung beantragt.
Link: BWB