Wien. Die politischen Signale deuten darauf hin, dass der Weisenrat (Weisungsbeirat) als beratend-beaufsichtigendes Gremium des Justizministers bei Weisungen zur Dauereinrichtung wird. Im letzten Justizausschuss des Parlaments beharrten die Grünen dennoch auf ihrer Forderung nach einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft. Diesen Vorstoß vertagten die Regierungsfraktionen: Justizminister Wolfgang Brandstetter hat eine Regierungsvorlage betreffend Weisenrat bis vor dem Sommer angekündigt.
Als wenig zielführend qualifizierte Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser den von Brandstetter als Dauereinrichtung geplanten Weisungsbeirat und meinte, im Grunde bleibe alles beim Alten, da ja der Justizminister auch weiterhin formell berechtigt sei, Weisungen zu erteilen, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Die vorgeschlagene Variante sei weder geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz nachhaltig zu stärken, noch das Problem des vorauseilenden Gehorsams bei den Staatsanwaltschaften in den Griff zu bekommen.
Das Alternativmodell
Das Alternativmodell der Grünen ist die Schaffung einer gänzlich von der Regierung unabhängigen Weisungsspitze für die Staatsanwaltschaften in Form eines in der Bundesverfassung verankerten Bundesstaatsanwaltes. Dieser solle vom Nationalrat für maximal eine Amtsperiode von acht Jahren gewählt werden und ausschließlich dem Parlament verantwortlich sein.
Justizminister Brandstetter hat zu dem Thema eine Arbeitsgruppe eingesetzt und wird seit 2014 von einem dreiköpfigen Weisenrat beraten, was Weisungen angeht. Die Vorschläge seiner Arbeitsgruppe gehen dahin, den Weisenrat zur Dauereinrichtung zu machen. Der Abschaffung des ministeriellen Weisungsrechts erteilte Brandstetter dagegen bereits eine Absage.
Das geplante Modell ist nicht nur bei der Opposition unbeliebt, sondern wurde auch von Werner Zinkl, Präsident der Österreichischen Richtervereinigung, öffentlich kritisiert. Zinkl präferiert ein Modell ohne ministerielles Weisungsrecht.
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