
Linz/Wien. Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) bzw. Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Opfertheorie und dem Abbruch eines Altbaus sowie dem Vorsteuerabzug und der Rechnungsberichtigung sind Thema aktueller Steuerinfos von LeitnerLeitner.
Auch mit Schilehrern bzw. Hausmeistern als echten Dienstnehmer im Sinne des ASVG beschäftigten sich die Gerichte zuletzt. Bei den Hausmeistern ging es dabei konkret um jene, die für einen Schlossherren tätig sind – in dem noblen Gemäuer aber trotz eigener Dienstwohnung nur nach Stunden entlohnt werden.
So können Schilehrer einer Schischule u.U. echte Dienstnehmer im Sinne des ASVG sein, auch wenn sie an der Schischule geringfügig als Kommanditisten beteiligt sind, tatsächlich aber keinen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung haben, heißt es in einer Aussendung.
Bediensteter beim Schlossherren
Auch ein nach Arbeitsstunden entlohnter Hausmeister eines Schlosses war laut einer aktuellen Entscheidung als echter Dienstnehmer einzustufen: er war über längere Zeit ausschließlich für den betreffenden Schlossherrn tätig und hatte eine Dienstwohnung, wie es heißt.
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