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Wien. Das Thema Wettbewerb ist Gegenstand von Regierungsvorlagen, mit denen sich der parlamentarische Wirtschaftsausschuss beschäftigt: Es geht um eine weitere Öffnung des Rauchfangkehrergewerbes (die allerdings wenig Marktveränderungen bringen dürfte), außerdem soll das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nun auch formell an die entsprechende EU-Richtlinie angepasst werden.
Eine Änderung der Gewerbeordnung passt die Regelungen für die Rauchfangkehrer an die entsprechenden EU-Bestimmungen an, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Konkret werde nun klargestellt, dass das Erfordernis der Niederlassung in Österreich, die Bedarfsprüfung und die Beschränkung auf Kehrgebiete für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes nur für sicherheitsrelevante Tätigkeiten wie etwa die Überprüfung der Anlagen oder die Abwehr von Gefahren gelten.
Ziel der Regierungsvorlage sei es, in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht größere Wettbewerbsfreiheit im Rauchfangkehrergewerbe herzustellen, gleichzeitig aber das gegenwärtige Sicherheitsniveau beizubehalten. In der Praxis werden – so Medienberichte – nur wenig Änderungen am Markt erwartet.
Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und die EU
EU-Konformität bezweckt auch eine Novelle des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Als Reaktion auf ein entsprechendes Mahnschreiben der Europäischen Kommission wird die Verpflichtung zur formellen Anpassung durch eine nahezu wortgetreue Umsetzung von Teilen der EU-Richtlinie betreffend unlauteren Wettbewerb nachgeholt, heißt es.
In den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage wird allerdings betont, dass die inhaltlichen Ziele der Richtlinie bereits von der UWG-Novelle aus dem Jahr 2007 erfasst und gemäß der Judikatur abgedeckt worden seien.
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