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Recht

Nationalrat macht Weg für Hypo-U-Ausschuss frei. Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt einstimmig gewählt

Wien. Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats hat den Weg für den Hypo-Untersuchungsausschuss frei gemacht. Nachdem keine Einwände gegen das von FPÖ, Grünen und Neos formulierte Verlangen geltend gemacht wurden, wie Ausschussvorsitzender Karlheinz Kopf in einer aktuellen Aussendung bekannt gab, fassten die Abgeordneten mit breiter Mehrheit den so genannten grundsätzlichen Beweisbeschluss.

Demnach soll unter anderem vom Finanzministerium, der Finanzprokuratur, der Finanzmarktaufsicht (FMA), dem Rechnungshof, der Nationalbank und vom Land Kärnten umfangreiches Aktenmaterial angefordert werden. Gegen den Beschlussentwurf stimmten lediglich die Neos. Vier prominente Juristen nehmen Schlüsselfunktionen im Verfahren wahr.

Als Verfahrensrichter wurde, wie von Nationalratspräsidentin Doris Bures vorgeschlagen, der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck Walter Pilgermair gewählt, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Verfahrensanwalt wird der Vorstand des Instituts für Öffentliches Wirtschaftsrecht der Rechtwissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz Bruno Binder.

Stellvertretender Verfahrensrichter wird der frühere OLG-Richter und langjährige Vorsitzender des Vergabekontrollsenats des Landes Wien Walter Hellmich, stellvertretender Verfahrensanwalt der ehemalige Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) Klaus Hoffmann. Die Wahl aller vier Personen erfolgte einstimmig.

Zusammensetzen wird sich der Hypo-Untersuchungsausschuss aus 18 Abgeordneten. SPÖ und ÖVP sind mit jeweils fünf MandatarInnen, die FPÖ mit vier und die Grünen mit zwei vertreten. Jeweils einen Abgeordneten stellen das Team Stronach und die Neos. Den Vorsitz im Untersuchungsausschuss führt die Nationalratspräsidentin, sie kann sich gemäß Verfahrensordnung auch von ihren beiden Amtskollegen vertreten lassen.

Hypo Alpe Adria nicht zur Aktenvorlage verpflichtet

Abgeordneter Rainer Hable von den NEOS kritisierte, dass der Beweismittelbeschluss keine Unterlagen der Hypo Alpe Adria bzw. der HETA umfasse. Seiner Meinung nach gibt es gute Argumente für eine Vorlagepflicht. Außerdem bedauerte er, dass nicht der Versuch unternommen wird, auch ausländische Behörden, vor allem bayerische und kroatische, um Unterlagen zu ersuchen.

Auch Abgeordneter Werner Kogler (Grüne) hätte die Beschlussfassung des ursprünglichen Beweismittelentwurfs der Opposition bevorzugt. Er zeigte wie FPÖ-Abgeordneter Elmar Podgorschek aber Verständnis für die Position der Regierungsparteien. Sowohl Kogler als auch Podgorschek hoffen nun, dass man sich im Untersuchungsausschuss darauf verständigen kann, auch jene Behörden und Institutionen um Unterlagen zu ersuchen, für die keine Vorlagepflicht gilt.

Was die Hypo Alpe Adria bzw. die HETA betrifft, hofft Podgorschek laut Parlamentskorrespondenz außerdem, über Umwege, etwa jenen des Finanzministeriums, zu den erforderlichen Unterlagen zu gelangen. Für ein einseitiges Verlangen der Opposition, Unterlagen von der HETA anzufordern, sieht Kogler aber insofern wenig Chance, sollte juristisch klar sein, dass keine Vorlagepflicht besteht. Es gehe beim Hypo-Untersuchungsausschuss ohnehin nicht vorrangig darum, Bankgeschäfte zu prüfen, sondern die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden und der Regierung unter die Lupe zu nehmen, betonte Kogler. Dennoch werde man in dem einen oder anderen Fall wohl nicht umhin kommen, auch einzelnen Bankgeschäften nachzugehen.

Abgeordnete bedauern Durchsickern von Namen

Was die Wahl des Verfahrensrichters und des Verfahrensanwalts betrifft, zeigten sich Zweiter Nationalratspräsident Karlheinz Kopf und SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder verärgert darüber, dass vorzeitig Namen in die Öffentlichkeit gelangt sind und einige der genannten Personen, wie Schieder klagte, umgehend abqualifiziert wurden.

Der Bericht des Geschäftsordnungsausschusses wird am 25.2. im Nationalrat diskutiert. Bereits am 26.2. soll die konstituierende Sitzung des Hypo-U-Ausschusses stattfinden.

Der vom Ausschuss gefasste grundsätzliche Beweisbeschluss umfasst insgesamt 24 Stellen, die aufgefordert werden, Akten und Unterlagen zu liefern. Diese sind:

  • sämtliche Ministerien
  • Bundeskanzleramt
  • Finanzprokuratur
  • Finanzmarktaufsichtsbehörde
  • Rechnungshof
  • Kärntner Landesregierung
  • Kärntner Landtag
  • Landesrechnungshof Kärnten
  • Fiskalrat
  • Österreichische Nationalbank
  • Österreichische Bundesfinanzierungsagentur
  • Finanzmarktbeteiligungs-AG (FIMBAG) und
  • Landesholding Kärnten

Dabei wird klargestellt, dass unter dem Begriff „Akten und Unterlagen“ sämtliche Dokumente, die mit dem Beweisthema in Zusammenhang stehen, zu liefern sind. Dazu gehören etwa auch Berichte, E-Mails und andere Korrespondenzen, Terminkalender, Tagebücher, Weisungen, Erlässe und Aktenvermerke.

Link: Parlament

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