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Roland Berger: Smart Efficiency soll Unternehmen in schwierigem Konjunkturumfeld unterstützen

Roland Falb ©Strategy Consultants
Roland Falb ©Strategy Consultants

Wien. In der neuen Analyse „Smart Efficiency“ stellen Roland Berger-Experten ein Konzept vor, das Unternehmen schlank und anpassungsfähig machen soll. Der „Smart Efficiency“-Ansatz ist ein mehrstufiges Beratungskonzept, das Firmen in unsicherem konjunkturellem Umfeld helfen soll, so Roland Berger. Im Fokus stehen dabei Effizienz und Elastizität des Kerngeschäfts eines Unternehmens.

Unterm Strich geht es um einen Dauerbrenner der Betriebsführung: Rechtzeitig und klug sparen, statt mitten in der Krise voll auf die Bremse treten zu müssen.

Das Wachstum in Frankreich und Italien ist schwach und in Russland zeichnet sich eine länger andauernde Rezession ab. Diese Entwicklungen wirken sich negativ auf das Geschäft vieler Exporteure aus. Gleichzeitig beflügeln weitere Faktoren wie der rasante Verfall des Ölpreises und die Euroschwäche die Entwicklung vieler Unternehmen. Hinzu kommen regionale Effekte wie die Aufwertung des Frankens oder die starken Europaskeptiker in Griechenland und Spanien. Solche Faktoren wirken sich unterschiedlich auf die verschiedenen Geschäftsmodelle aus, heißt es in einer Aussendung.

„Smart Efficiency“ steht laut Roland Berger nun für strategisch vorausschauendes Handeln und für eine gleichzeitige Betrachtung von Rendite und Elastizität. Die Verantwortlichen können damit ihren Handlungsspielraum nutzen, bevor eine Konjunkturanpassung eintritt. „Mit Smart Efficiency ermöglichen wir Unternehmen ihr Kerngeschäft kurz- und mittelfristig aktiv auf neue Gegebenheiten einzustellen, statt erst nachträglich auf Marktanpassungen zu reagieren und dann scharfe Einschnitte vornehmen zu müssen“, erklärt Roland Falb, Managing Partner von Roland Berger Strategy Consultants in Wien.

Quick-Checks identifizieren Verbesserungspotenzial

„Zum Smart Efficiency-Programm gehört ein 360-Grad-Quickcheck. In vier Wochen analysieren wir anhand verschiedener Parameter zunächst, wie effizient und elastisch das Kerngeschäft eines Unternehmens ist“, erklärt Falb. Dabei untersuchen die Experten vor allem die Wertschöpfungskette, die finanzielle Basis und die Struktur der jeweiligen Firmen. Außerdem beleuchten sie den Kontext, denn Governance, Organisationsstrukturen, Unternehmenskultur und Führungssystem können Programme zur Leistungssteigerung stark beeinflussen.

Hinzu komme: Bei der Betrachtung der Effizienz und der Elastizität einer Firma können sich Zielkonflikte ergeben. So mündet die 360-Grad-Analyse in eine Positionsbestimmung, die solche Zielkonflikte aufdecke. „Mindestabnahmevereinbarungen mit Lieferanten etwa können zwar die Effizienz aufgrund niedriger Kosten und höherer Rendite steigern“, erläutert  Falb. „Gleichzeitig sinkt aber die Flexibilität des Unternehmens: Bricht der Markt ein, kann die Abnahmemenge nicht schnell genug reduziert werden. Gegen solche Zielkonflikte existiert jedoch kein Patentrezept. Unternehmerisches Denken und Expertise sind hier gefragt.“

Drei Stufen-Modell

Die 360-Grad-Analyse definiere somit Faktoren und entsprechende Maßnahmen, die Firmen scharfe Einschnitte ersparen können. Dabei sieht der Smart Efficiency-Ansatz drei Stufen vor:

  • Sofortmaßnahmen zur Effizienz- und/oder Elastizitätssteigerung: Prozessoptimierungen, das Realisieren von Preisvorteilen in der Materialwirtschaft und andere, für die Beteiligten kaum spürbare Programme ermöglichen schnelle Gewinne.
  • Mittelfristige Verbesserung der Elastizität: Diese Maßnahmen vergrößern den künftigen Handlungsspielraum, egal ob eine Krise eintritt oder nicht. So können zum Beispiel langfristige Lieferverträge flexibel verhandelt und günstige Kreditlinien reserviert werden.
  • Vorbereitende Maßnahmen zur Effizienzsteigerung: Effizienzsteigerungsmaßnahmen sollten erst dann umgesetzt werden, wenn die Konjunktur tatsächlich einbricht. Dann können Firmen Schwellenwerte und frühzeitige Regelmechanismen festlegen. So kann z.B. das Unternehmen die Reisekostenrichtlinien verschärfen, sobald eine festgelegte Mindest-EBIT-Marge unterschritten ist.

 

 

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