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Lohnnebenkosten im Vergleich: Österreich ist 10 Prozent teurer als Deutschland, so Ecovis

David Gloser ©Roschmann / Ecovis Austria
David Gloser ©Roschmann / Ecovis Austria

Wien. Wie steht Österreich bei den Arbeitgeberkosten im Vergleich zum Nachbarn Deutschland da? Dieser Frage ist die Steuerberatungskanzlei Ecovis Austria gemeinsam mit Ecovis Deutschland nachgegangen – vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte rund um die geplante Steuerreform, wie es heißt.

Das für die Österreicher unerfreuliche Ergebnis: Die Mitarbeiter kosten die österreichischen Arbeitgeber auch heuer in jeder Gehaltsklasse deutlich mehr als im deutschen Nachbarland – durchschnittlich um 10 Prozent. Außerdem bleibe den meisten Arbeitnehmern nach Abzug der Steuern weniger Geld in der Brieftasche als ihren deutschen Kollegen.

Anhand von konkreten Beispielen (Alleinerzieher, Alleinverdiener, Spitzenmanager) wurde ein Vergleich der beiden Länder bei der Besteuerung des Faktors Arbeit angestellt. Die Ergebnisse sind eindeutig, wie David Gloser, Geschäftsführer der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Ecovis Austria, erklärt: „Deutschland ist weltweit als Hochsteuerland bekannt und wird dennoch auch weiterhin von Österreich bei den Lohnnebenkosten deutlich getoppt – durchschnittlich um stolze 10 Prozent. Das ist für die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich katastrophal und gefährdet unsere Wettbewerbsfähigkeit. Vor allem wenn man sich vor Augen führt, dass der deutsche Markt viel größer als der österreichische ist und dadurch auch über viel mehr Know-how verfügt.“

In harten Zahlen

Ein Beispiel verdeutliche die Problematik: Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatsgehalt von EUR 2.000,- kostet den österreichischen Arbeitgeber im Jahr rund EUR 3.300,- mehr als den deutschen. „Die österreichische Bundesregierung ist gefordert, endlich aktiv zu werden und klare Impulse für den Wirtschaftsstandort Österreich zu setzen. Die Senkung der Lohnnebenkosten wäre hier ein enorm wichtiger Schritt“, betont Gloser.

In der aktuellen Steuerreform-Debatte drehe sich alles um die – grundsätzlich natürlich wichtige – Lohnsteuerthematik, doch würden dabei die „exorbitant hohen“ Dienstgeberkosten für die Anstellung von Mitarbeitern völlig außer Acht gelassen.

Konkret stellen sich die Lohnnebenkosten in Österreich laut Ecovis so dar:

  • Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung (Arbeiter 21,5% und Angestellte 21,63% vom Bruttobezug): dazu zählen die Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, der IESG-Zuschlag (Zuschlag zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz) und der Wohnbauförderungsbeitrag
  • Kommunalsteuer (Gemeindeabgabe in Höhe von 3% vom Bruttobezug)
  • Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse (1,53% vom Bruttobezug)
  • Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (kurz DB genannt: 4,5% vom Bruttobezug)
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (kurz DZ genannt: je nach Bundesland zwischen 0,36% und 0,44%)

Dazu gibt es von dem Beratungsunternehmen einige Beispielrechnungen:

Die Alleinerzieherin

Eine Alleinerzieherin mit einem Kind und einem Bruttomonatsgehalt von EUR 2.000,- kostet den österreichischen Arbeitsgeber rund EUR 36.700 pro Jahr. In Deutschland fallen nur ca. EUR 33.400,- an. Das bedeutet eine Mehrbelastung von EUR 3.300,- für den österreichischen Dienstgeber. Netto bleiben der Angestellten in Österreich EUR 20.600,-, in Deutschland EUR 19.200,-.

Der Alleinverdiener

Deutlicher werde der Unterschied beim Alleinverdiener mit zwei Kindern (Bruttomonatsgehalt von EUR 5.000,-): Hier zeige sich auch der klare Nachteil für den Dienstnehmer. Die Gesamtkosten des Dienstgebers betragen in Österreich rund EUR 90.600,- (also rd. 129 Prozent vom Bruttogehalt) und in Deutschland nur rund EUR 81.800,- (rd. 117 Prozent vom Bruttogehalt).

Netto bleiben dem Steuerpflichtigen in Österreich gerundet EUR 43.100,- und in Deutschland EUR 46.100,- (ein Nachteil für den österreichischen Dienstnehmer von EUR 3.000,- jährlich).

Der Spitzenmanager

Der Spitzenmanager mit EUR 600.000,- Jahresbezug kostet den österreichischen Arbeitgeber EUR 670.600,-. Durch das Abgabenänderungsgesetz 2014 sind Gehälter über EUR 500.000,- nicht mehr zur Gänze als Betriebsausgabe abzugsfähig und damit entstehe für den Arbeitgeber eine zusätzliche KöSt-Belastung von EUR 25.000,- (25 Prozent von EUR 100.000,-).

Insgesamt kostet daher dieser Spitzenmanager den Dienstgeber statt EUR 670.600,- jetzt EUR 695.600,-. In Deutschland belaufen sich die Gesamtkosten auf nur EUR 612.100,-. Das bedeutet für den österreichischen Dienstgeber eine Mehrbelastung von EUR 83.500,-.

Link: Ecovis Austria

 

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