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Recht

Schöffen und Geschworene sollen pyschologische Hilfe erhalten

Wien. Schöffen und Geschworene sollen in Zukunft gezielt über psychosoziale Dienste und Kriseninterventionszentren informiert werden, so ein Beschluss des Nationalrats. Die von manchen geforderte kostenlose psychologische Nachbetreuung kommt allerdings nicht. Zustimmung erhielt ein Zusatzprotokoll zum Auslieferungsübereinkommen, das vor allem kürzere Verfahren ermöglichen soll.

Eine vor kurzem vom Nationalrat verabschiedete Entschließung trägt dem Umstand Rechnung, dass Laienrichter im Zuge von Hauptverhandlungen über Gewalt- und Sexualverbrechen mitunter großen psychischen Belastungen ausgesetzt sind, zumal die Konfrontation mit Beweismitteln wie Videos oder Tatwerkzeugen traumatisierend wirken kann, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Ein weitergehender Vorstoß der Grünen auf kostenlose nachträgliche Betreuung fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

Anstoß für die von SPÖ, ÖVP und Team Stronach unterstützte Entschließung der Regierungsparteien war ein Antrag der Grünen, in dem Justizsprecher Albert Steinhauser unter Hinweis auf die oft schockierende Wirkung von Fotos, Videos oder Tatwerkzeugen eine nachträgliche kostenlose psychologische Betreuung für Schöffen und Geschworene vorschlug.

Den nun vorliegenden Entschließungsantrag der Regierungsparteien lehnt Steinhauser allerdings als Scheinlösung ab und argumentiert, die darin angesprochenen psychosozialen Dienste seien ausschließlich für Akutfälle zuständig und könnten daher als Anlaufstelle für Schöffen und Geschworene nicht in Betracht kommen. Die Kriseninterventionszentren wiederum verfügten nur in Wien und Niederösterreich über ein entsprechendes Angebot.

Kürzere Verfahren bei Auslieferungen

Einhellig genehmigt wurde das Dritte Zusatzprotokoll zum Auslieferungsübereinkommen, das für die Auslieferung an andere Staaten nun auch ein vereinfachtes Verfahren vorsieht. Demnach kann die Auslieferung mit Zustimmung der auszuliefernden Person bereits auf Grundlage des Fahndungsersuchens bewilligt werden. Darüber hinaus werden die Durchführung der Auslieferung und die Übergabe der gesuchten Person an kürzere Fristen gebunden, was wiederum zu einer Verkürzung der Dauer der Auslieferungshaft führt.

Link: Parlament

 

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