Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sammelt – diesmal nicht wie gewöhnlich im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums, sondern für die Arbeiterkammer (AK) – Fremdwährungskreditnehmer, die durch Stop-Loss-Orders rund um die Entscheidung der Schweizer Nationalbank , den Kurs des Schweizer Franken (CHF) nicht weiter zu stützen, einen Verlust realisiert haben. Die Frist zur Teilnahme an der >Sammelschlichtung< läuft am kommenden Sonntag ab.
Die Schweizer Nationalbank SNB hat am 15. 1. 2015 erklärt, den Kurs des Franken nicht weiter bei 1,20 stützen zu wollen. Die Reaktion war ein Kursverfall beim Euro im Verhältnis zum CHF. Einige Zeit bekam man für 1 Euro nur noch rund 0,89 CHF. Später pendelte sich der Kurs bei 1:1 ein.
Kritik an den Banken
Die Banken hatten Kunden in den vergangenen Jahren häufig zu Stop-Loss-Orders geraten, um genau diese Situation abzusichern. Doch diese Stop-Loss-Orders erwiesen sich als ungeeignet, so der VKI: Die Banken hätten die Kunden nicht bei deren Limit – i.d.R. knapp unter 1,20
(z.B. 1,19) – konvertiert, sondern zum schlechtesten Kurs oder bestenfalls zu 1:1. Die Kreditnehmer hätten dadurch eine Verteuerung des endfälligen Kapitalbetrages um rund 15-20 Prozent erfahren.
„Dieser Ratschlag der Stop-Loss-Orders erwies sich in der Praxis als Brandbeschleuniger und war ein falscher Rat der Banken. Dafür müssen sie ihren Kunden Schadenersatz anbieten“, so Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Die Banken sollten die Differenz zwischen dem realen Konvertierungskurs und dem Kurs bei Abschluss der Stop-Loss-Vereinbarung (i.d.R. um die 1,20) dem Kreditsaldo abziehen, verlangt er konkret.
Die AK habe daher den VKI beauftragt, Geschädigte zu sammeln und für die Teilnehmer an der Aktion eine Sammelschlichtung bei der Verbraucherschlichtung einzuleiten. Der Organisationskostenbeitrag beträgt 100 Euro. Der letzte Tag für Anmeldungen ist der 15. 3. 2015.
„Bislang haben sich rund 100 Personen angemeldet, rund 500 haben unsere Website aufgesucht und zum Teil mit der Anmeldung begonnen. Wir rufen nun alle, die teilnehmen wollen auf, die Anmeldungen abzuschließen“, so Kolba.
Link: Verbraucherschlichtung
Link: VKI-Rechtsportal verbraucherrecht.at