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Recht, Tipps

Parlament: Neuerungen bei unlauterem Wettbewerb und Rauchfangkehrergewerbe

Parlament @ejn
Parlament @ejn

Wien. Zwei Anpassungen im Wettbewerbsrecht an EU-Recht brachte der Wirtschaftsausschuss auf den Weg. In der ersten Regierungsvorlage, die von SPÖ, ÖVP und Neos unterstützt wurde, ging es vor allem darum, dem Rauchfangkehrergewerbe größere Wettbewerbsfreiheit zu geben, dabei aber das gegenwärtige Sicherheitsniveau beizubehalten.

In Reaktion auf ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission stimmte der Ausschuss mehrheitlich auch für formelle Anpassungen des Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), um Rechtssicherheit über die EU-rechtskonforme Umsetzung der Richtlinie zu schaffen. Inhaltliche Änderungen erfolgten dadurch nicht.

Eine Änderung der Gewerbeordnung passt die Regelungen für die Rauchfangkehrer an die entsprechenden EU-Bestimmungen an. Konkret wird klargestellt, dass das Erfordernis der Niederlassung in Österreich, die Bedarfsprüfung und die Beschränkung auf Kehrgebiete für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes nur für sicherheitsrelevante Tätigkeiten wie etwa die Überprüfung der Anlagen oder die Abwehr von Gefahren gelten.

Die Regierungsvorlage will in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht größere Wettbewerbsfreiheit im Rauchfangkehrergewerbe herstellen, heißt es laut Parlamentskorrespondenz. Gleichzeitig soll jedoch das gegenwärtige Sicherheitsniveau bestehen bleiben. Die Novelle wurde schließlich in der Fassung eines Abänderungsantrags der Koalitionsparteien vom Ausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Neos gebilligt.

Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb

EU-Konformität bezweckt auch eine Novelle des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Als Reaktion auf ein entsprechendes Mahnschreiben der Europäischen Kommission wird darin die Verpflichtung zur formellen Anpassung durch eine nahezu wortgetreue Umsetzung von Teilen der EU-Richtlinie über unlauteren Wettbewerb nachgeholt.

FPÖ-Abgeordneter Axel Kassegger sah die Novelle als unnötig an und forderte eine Gesamtreform der Gesetzgebung über unlauteren Wettbewerb. Staatssekretär Harald Mahrer betonte, dass die inhaltlichen Ziele der EU-Richtlinie bereits von der UWG-Novelle aus dem Jahr 2007 erfasst und gemäß der EU-Judikatur abgedeckt wurden.

Link: Parlament

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