Wien. Die heute offiziell beschlossene Steuerreform 2015 hat sich im Endspurt wenig verändert: Entscheidender Punkt ist auf der Positivseite – aus Sicht der Steuerzahler – die Senkung des Eingangssteuersatzes. Die neu entstehenden Tarifstufen in der Lohn- und Einkommensteuer gleichen im Wesentlichen laut Steuerberatern die Effekte der kalten Progression der letzten Jahre aus. Bei der Gegenfinanzierung sollen Maßnahmen wie die Pflicht zur Verwendung der Registrierkasse die Umsatzbringer für den Fiskus abgeben.
Der Eingangssteuersatz sinkt von derzeit 36,5 auf 25 Prozent (zwischen 11.000 Euro und 18.000 Euro Jahresbruttoeinkommen). Alles darunter wird von der Einkommensteuer ungeschoren gelassen.
Umstritten ist bei der Gegenfinanzierung nicht bloß die Tatsache, dass Touristiker künftig 13 statt 10 Prozent Mehrwertsteuer abführen müssen; auch die zur Bekämpfung des Steuerbetrugs geplante weitergehende Belegpflicht trifft neben der Gastronomie anderen Branche – darunter auch Dienstleister wie Anwälte – wenn sie größere Einnahmen in bar erhalten. Für die Anschaffung einer Registrierkasse dort, wo sie noch nicht vorhanden ist, soll es zumindest teilweise finanzielle Hilfen geben.
Gegen Vorzieheffekte
Ebenfalls geplant ist die Einführung eines Kontenregisters oder einer anderen Möglichkeit für die Finanzbehörden, in die Bankgeschäfte von Unternehmen Einsicht zu nehmen. Bis diese Maßnahme läuft, sind die Banken gehalten Verdachtsfälle zu melden.
Link: Finanzministerium